Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierunddreißigster Jahrgang. 1918. Zweiter Teil. (59b)

574 Pereinigte Staaten von Rordamerika und Kanada. (April 13.—23.) 
Regierung in der erfolgreichen Führung des Krieges rückhaltlos zu unter- 
stützen. Obwohl der Bund bestreitet, jemals illoyal gehandelt zu haben, 
erachtet er es für das Beste, durch seine Auflösung die nötige Einheit im 
amerik. Volke herzustellen. 
Am 31. Juli unterzeichnet Präsident Wilson einen Kongreßbeschluß, 
demzufolge der Freibrief widerrufen wird, der vor Jahren dem Deutsch-amerik. 
Nationalbund ausgestellt worden war. Damit ist der 1901 gegründete Bund 
endgültig als aufsgelöst zu betrachten. Der Entzug des Freibriefs ist die 
Folge einer Anklage wegen deutschfreundlicher Betätigung nach Ausbruch 
des Krieges mit Deutschland. 
13. April. Antwortnote an Holland. 
Als Antwort auf die holländ. Mitteilung betr. die Schiffsbeschlagnahme 
(s. S. 365 f.) überreicht die amerik. Regierung dem niederländ. Geschäfts- 
träger eine Note, worin der Versuch gemacht wird, die amerik. Handlungs- 
weise in der Schiffsfrage zu entschuldigen. In der Note wird ausgeführt, 
daß das Vorgehep vom völkerrechtlichen Standpunkt aus unanfechtbar sei, 
auch sei dadurch keineswegs, wie von holländ. Seite behauptet werde, die 
traditionelle Freundschaft verletzt worden. Die amerik. Entschuldigung stützt 
sich vor allem darauf, daß die Vorräte an Bunkerkohle und Getreide in 
Amerika außerordentlich gering geworden seien. Mit amerik. Kohle hätte 
aber amerik. Getreide nach Holland gebracht werden sollen, wo es augen- 
blicklich nicht nötig sei und dadurch für den Feind verfügbar würde. Dies 
wäre tatsächlich auf eine Begünstigung des Feindes hinausgelaufen und hätte 
nichts mit der Freundschaft für die Niederlande zu tun gehabt. Durch den 
Einspruch der deutschen Regierung sei die niederl. Regierung an der Erfüllung 
des am 20. Jan. 1918 in London abgeschlossenen prov. Schiffahrtsabkommens 
verhindert worden, das durch die holländ. Delegierten vorgeschlagen und 
durch die Ver. St. angenommen worden war, als eine Maßnahme, auf Grund 
deren der Teil der holländ. Handelsflotte, der sich innerhalb der amerik. 
Gewässer befand, sofort wieder zur Verwendung kommen sollte. Daher hätten 
die alliierten Regierungen keine andere Wahl gehabt, als die Schiffe zu be- 
schlagnahmen. Schließlich sucht die Note den Holländern die Benutzung ihres 
Schiffsraums durch den Verband als höchst gewinnbringend darzustellen. 
15. April. (Senat.) Entschädigungen für Kriegsschäden. 
„Reuter“ meldet aus Washington: Der Senat hat einen Gesetzentwurf 
angenommen, laut dessen Frankreich und anderen Ländern Vergütung für 
jeden durch Maßnahme des amerik. Militärs verursachten Schaden zugesoagt 
wird. Das Repräsentantenhaus hat die Vorlage schon früher angenommen. 
17. April. (Kanada.) Ausdehnung der Dienstpflicht. 
Nach Abschluß einer Geheimsitzung beider Häuser, in der Premier- 
minister Borden eine von Lloyd George erhaltene Erklärung über den 
Ernst der Kriegslage mitteilt, ermächtigt ihn das Parlament einstimmig, die 
Befreiungen rückgängig zu machen, alle unverheirateten Männer zwischen 
20 und 23 Jahren einzuziehen, und die Einschreibung der 19jährigen vor- 
zunehmen. Damit ist praktisch die allgemeine Dienstpflicht eingeführt. 
21. April. (Repräsentantenhaus.) Flottengesetz. 
Das Haus nimmt einstimmig das Flottengesetz an, das der Flotte 
1312 Mill. Dollar für Kriegszwecke zur Verfügung stellt. Ferner nimmt 
das Haus (am 22.) einen Nachtrag zum Flottengesetz an, auf Grund dessen 
das Marinekorps von 30000 auf 75000 Mann vermehrt wird. („Reuter“.) 
23. April. Ausdehnung des Spionagegesetzes.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.