574 Pereinigte Staaten von Rordamerika und Kanada. (April 13.—23.)
Regierung in der erfolgreichen Führung des Krieges rückhaltlos zu unter-
stützen. Obwohl der Bund bestreitet, jemals illoyal gehandelt zu haben,
erachtet er es für das Beste, durch seine Auflösung die nötige Einheit im
amerik. Volke herzustellen.
Am 31. Juli unterzeichnet Präsident Wilson einen Kongreßbeschluß,
demzufolge der Freibrief widerrufen wird, der vor Jahren dem Deutsch-amerik.
Nationalbund ausgestellt worden war. Damit ist der 1901 gegründete Bund
endgültig als aufsgelöst zu betrachten. Der Entzug des Freibriefs ist die
Folge einer Anklage wegen deutschfreundlicher Betätigung nach Ausbruch
des Krieges mit Deutschland.
13. April. Antwortnote an Holland.
Als Antwort auf die holländ. Mitteilung betr. die Schiffsbeschlagnahme
(s. S. 365 f.) überreicht die amerik. Regierung dem niederländ. Geschäfts-
träger eine Note, worin der Versuch gemacht wird, die amerik. Handlungs-
weise in der Schiffsfrage zu entschuldigen. In der Note wird ausgeführt,
daß das Vorgehep vom völkerrechtlichen Standpunkt aus unanfechtbar sei,
auch sei dadurch keineswegs, wie von holländ. Seite behauptet werde, die
traditionelle Freundschaft verletzt worden. Die amerik. Entschuldigung stützt
sich vor allem darauf, daß die Vorräte an Bunkerkohle und Getreide in
Amerika außerordentlich gering geworden seien. Mit amerik. Kohle hätte
aber amerik. Getreide nach Holland gebracht werden sollen, wo es augen-
blicklich nicht nötig sei und dadurch für den Feind verfügbar würde. Dies
wäre tatsächlich auf eine Begünstigung des Feindes hinausgelaufen und hätte
nichts mit der Freundschaft für die Niederlande zu tun gehabt. Durch den
Einspruch der deutschen Regierung sei die niederl. Regierung an der Erfüllung
des am 20. Jan. 1918 in London abgeschlossenen prov. Schiffahrtsabkommens
verhindert worden, das durch die holländ. Delegierten vorgeschlagen und
durch die Ver. St. angenommen worden war, als eine Maßnahme, auf Grund
deren der Teil der holländ. Handelsflotte, der sich innerhalb der amerik.
Gewässer befand, sofort wieder zur Verwendung kommen sollte. Daher hätten
die alliierten Regierungen keine andere Wahl gehabt, als die Schiffe zu be-
schlagnahmen. Schließlich sucht die Note den Holländern die Benutzung ihres
Schiffsraums durch den Verband als höchst gewinnbringend darzustellen.
15. April. (Senat.) Entschädigungen für Kriegsschäden.
„Reuter“ meldet aus Washington: Der Senat hat einen Gesetzentwurf
angenommen, laut dessen Frankreich und anderen Ländern Vergütung für
jeden durch Maßnahme des amerik. Militärs verursachten Schaden zugesoagt
wird. Das Repräsentantenhaus hat die Vorlage schon früher angenommen.
17. April. (Kanada.) Ausdehnung der Dienstpflicht.
Nach Abschluß einer Geheimsitzung beider Häuser, in der Premier-
minister Borden eine von Lloyd George erhaltene Erklärung über den
Ernst der Kriegslage mitteilt, ermächtigt ihn das Parlament einstimmig, die
Befreiungen rückgängig zu machen, alle unverheirateten Männer zwischen
20 und 23 Jahren einzuziehen, und die Einschreibung der 19jährigen vor-
zunehmen. Damit ist praktisch die allgemeine Dienstpflicht eingeführt.
21. April. (Repräsentantenhaus.) Flottengesetz.
Das Haus nimmt einstimmig das Flottengesetz an, das der Flotte
1312 Mill. Dollar für Kriegszwecke zur Verfügung stellt. Ferner nimmt
das Haus (am 22.) einen Nachtrag zum Flottengesetz an, auf Grund dessen
das Marinekorps von 30000 auf 75000 Mann vermehrt wird. („Reuter“.)
23. April. Ausdehnung des Spionagegesetzes.