614 Auhaus zu den Pereinigten Staates. (Okt. 23.)
Ihrer Note v. 23. d. M. zu bestätigen, mit der Sie eine Mitteilung der
deutschen Regierung v. 20. d. M. übermittelten. Der Präsident hat mich mit
der folgenden Antwort beauftragt:
Nachdem der Präsident der Ver. St. die feierliche und ausdrückliche
Versicherung der deutschen Regierung erhalten hat, daß sie die Friedens-
bedingungen in seiner Ansprache an den Kongreß der Ver. St. v. 8. Jan. 1918
und die Grundlagen der Friedensordnung in seinen späteren Ansprachen,
insbesondere der v. 27. Sept., rückhaltlos annimmt, und daß sie in Er-
örterungen über die Einzelheiten ihrer Anwendung einzutreten wünscht,
ferner daß dieser Wunsch und Zweck nicht von denen ausgehen, die bisher
die deutsche Politik diktiert und den gegenwärtigen Krieg für Deutschland
geführt haben, sondern von Ministern, die für die Reichstagsmehrheit und
die überwältigende Mehrheit des deutschen Volkes sprechen; und nachdem
er ebenfalls das ausdrückliche Versprechen der gegenwärtigen deutschen Re-
gierung erhalten hat, daß die deutschen Land= und Seestreitkräfte die Gesetze
der Menschlichkeit und einer zivilisierten Kriegführung beobachten werden,
glaubt der Präsident es nicht ablehnen zu können, mit den Regierungen,
mit denen die Regierung der Ver. St. verbündet ist, die Frage eines
Waffenstillstandes aufzunehmen.
Er hält es aber für seine Pflicht, zu wiederholen, daß der einzige
Waffenstillstand, den er sich berechtigt fühlen würde, der Erwägung zu unter-
breiten, nur ein solcher sein könnte, der die Ver. St. und die mit ihnen
verbundenen Mächte in der Lage beließe, jede zu treffende Vereinbarung
zu erzwingen und eine Erneuerung der Feindseligkeiten durch Deutschland
unmöglich zu machen. Der Präsident hat deshalb seinen Notenwechsel mit
den gegenwärtigen deutschen leitenden Stellen den Regierungen, mit denen
die Regierung der Ver. St. als kriegführende Macht verbunden ist, über-
übermittelt mit dem Anheimstellen, falls diese Regierungen geneigt sind,
den Frieden zu den angegebenen Bedingungen und Grundsätzen herbei-
zuführen, ihre militärischen Ratgeber und die der Ver. St. zu ersuchen, den
gegen Deutschland verbundenen Regierungen die nötigen Bedingungen eines
Waffenstillstandes zu unterbreiten, der die Interessen der beteiligten Völker
in vollem Maße wahrt und den verbundenen Regierungen die unbeschränkte
Macht sichert, die Einzelheiten des von der deutschen Regierung angenommenen
Friedens zu gewährleisten und zu erzwingen, wofern sie einen solchen Waffen-
stillstand vom militärischen Standpunkt für möglich halten. Sollten solche
Waffenstillstandsverhandlungen vorgeschlagen werden, so wird ihre Annahme
durch Deutschland den besten und bündigsten Beweis dafür liefern, daß es die
Grundbedingungen und Grundsätze der ganzen Friedensaktion unzweideutig
annimmt.
Der Präsident würde der Aufrichtigkeit nicht zu genügen glauben, wenn
er nicht so freimütig wie möglich den Grund dafür angäbe, daß außer-
ordentliche Sicherheiten verlangt werden müssen. So bedeutungsvoll und
wichlig auch die Verfassungsänderungen zu sein scheinen, von denen der
deutsche Staatssekretär des Ausw. Amts in seiner Note v. 20. Okt. spricht,
so geht daraus doch nicht hervor, daß der Grundsatz einer dem deutschen
Volke verantwortlichen Regierung bereits völlig durchgeführt (worked out.)
ist oder daß irgendwelche Bürgschaften dafür vorhanden sind oder erwogen.
werden, daß die jetzt teilweise vereinbarte grundsätzliche und praktische Reform
von Dauer sein wird.
Auch hat es nicht den Anschein, als ob der Kernpunkt der gegen-
wärtigen Schwierigkeit erreicht ist. Künftige Kriege sind jetzt vielleicht der
Entscheidung des deutschen Volkes unterworfen, aber der gegenwärtige ist
es nicht gewesen, und mit dem gegenwärtigen haben wir es gerade zu tun.