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Ver. St. auf die Anregung der österr.-ung. Regierung nur eine Antwort
erteilen zu können glaubt. Sie hat wiederholt und mit vollstem Freimut
die Bedingungen festgestellt, unter welchen die Ver. St. einen Friedens-
schluß in Erwägung ziehen würden; sie kann und will sich mit keinem
Konferenzvorschlag über eine Angelegenheit befassen, hinsichtlich welcher sie
ihren Standpunkt und ihre Absichten so klar dargelegt hat. Lansing. (Den
Originaltext s. bei Niemeyer-Strupp, Jahrb. d. Völkerrechts Bd. VI S.302f.)
20. Sept. (Ungarn.) Das „Amtsblatt“ veröffentlicht das mit
der kgl. Sanktion versehene Gesetz über die Wahl der Mitglieder
des Abg.-Hauses. 1
21. Sept. Antwort der franz. Regierung auf die österr.-ung. Note.
Der schweiz. Gesandte in Wien, bringt dem Minister des Aeußern
auf Grund einer Mitteilung seiner Regierung zur Kenntnis, daß der franz.
Minister des Aeußern mit einer an den schweiz. Gesandten in Paris ge-
richteten Zuschrift v. 19. Sept. den Empfang der Note der österr.-ung. Re-
gierung v. 14. Sept. bestätigt und hierin bemerkt hat, die franz. Antwort auf
die Eröffnungen des Grafen Burian sei in der am 17. Sept. vor dem Senat
gehaltenen Rede des franz. Ministerpräsidenten Herrn Clemenceau (s. Frankr.)
enthalten, deren Text dem franz. „Journal Officiel“ v. 18. d. M. zu ent-
nehmen sei.
Dazu wird von österr. Seite amtlich bemerkt: Es wird nicht leicht,
sich zu dieser Antwort zu äußern, welche nach ihrer Form von den bisher
selbst im Verkehre zwischen Regierungen kriegführender Staaten beobachteten
Gepflogenheiten in verblüffender Weise absticht.
26. Sept. (Böhmen.) Bildung einer prov. tschecho-slowak.
Nationalregierung in Paris. (S.= Frankreich.)
27. Sept. Einstellung des Prozesses gegen die poln. Legionäre.
Bei einem Empfang der Polenführer teilt Kaiser Karl mit, daß er
mit dem heutigen Tage die vollständige Einstellung des Prozesses gegen
die poln. Legionäre in Marmaros-Sziget (s. S. 35 f.) verfügt habe. Zwar seie
die Tat der beschuldigten Soldaten nicht frei von milltärstrafrechtlicher
Verantwortung, jedoch stets eingedenk der zahlreichen Beweise großer Treue
und Tapferkeit der Polen sowie ihrer Selbstaufopferung auf den Schlacht-
feldern und im Hinterland und Gebrauch machend von dem dem Monarchen
zustehenden Recht der Gnade und Verzeihung, habe er sich zu diesem
Schritte in der Erwartung entschlossen, daß das bisherige Verhältnis des
poln. Volkes zur Krone auch fernerhin bleibend bestehen werde.
30. Sept. (Böhmen.) Verwaltungsreform.
Das „Landesgesetzblatt für Böhmen“ veröffentlicht das durch Kaiserl.
Entschließung v. 26. Sept. erlassene geänderte Statut der Landesverwaltungs-
kommission des Königreichs Böhmen, womit diese Kommission auf dem
Grundsatz der nationalen Parität aufgebaut wird. Durch diese Ausgestaltung
der Landesverwaltungskommission wird der auf dem Gebiete der staatlichen
Verwaltung mit der Kreisverordnung (s. S. 33 f.) eingeleitete Versuch, die
nationale Reibungsfläche im öffentlichen Leben durch Einteilung der Ver-
waltung zu vermindern, auf das Gebiet der autonomen Verwaltung aus-
gedehnt. (Die Landesverwaltungskommission ersetzt den seit 1908 arbeits-
unfähigen böhm. Landtag.)
1.—11. Okt. (Osterr. Abg.-Haus.) Wiederbeginn der Sitzungen,
Programmrede Hussareks, Friedensfrage, außen= u. innerpol. Lage.