Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierunddreißigster Jahrgang. 1918. Zweiter Teil. (59b)

638 Afien. (Mai 21. 27.) 
Es kann nicht nachdrücklich genug konstatiert werden, daß diese und ähnliche 
Gerüchte absolut unbegründet sind. 
Folgendes ist der wesentliche Inhalt der am 25. März ausgetauschten 
Noten: 1. Mit Rücksicht auf das ständige Eindringen des feindlichen Ein- 
flusses in Rußland zur Bedrohung des allgemeinen Friedens und der Sicher- 
heit im Fernen Osten werden die Regierungen von China und Japan sofort 
in Uebereinstimmung miteinander die Schritte überlegen, welche getan werden 
können, um den Erfordernissen der Lage zu genügen und damit ihren Anteil 
für die Sache der Verbündeten im Kriege beizutragen. 2. Die Bedingungen 
und Mittel für die Zusammenarbeit der bewaffneten Kräfte Japans und 
Chinas in den gemeinsamen defensiven Operationen gegen den Feind werden 
durch die zuständigen Autoritäten der beiden Mächte geregelt werden, die 
von Zeit zu Zeit offen und frei gegenseitige Beratungen betr. aller Fragen 
von gemeinsamem Interesse abhalten werden. Man hat sich darüber ver- 
ständigt, daß die auf diese Weise von den kompetenten Behörden festgesetzten 
Maßregeln zu dem Zeitpunkt in die Tat umgesetzt werden, zu dem es die 
beiden Regierungen gegebenenfalls beschließen. 
Ferner überreichte am 25. März der jap. Minister des Aeußern Mo- 
tono dem chin. Gesandten folgende Note: Mit Bezug auf die am 25. März 
zwischen der Regierung von Japan und China betr. gemeinsamer Ver- 
teidigungsmaßregeln ausgetauschten Noten habe ich die Ehre, seitens meiner 
Regierung vorzuschlagen, daß der Zeitraum, innerhalb dessen die besagten 
Noten in Kraft bleiben, von den kompetenten militärischen und Marine- 
Autoritäten beider Länder festgesetzt werden soll. Gleichzeitig ist die jap. 
Regierung erfreut, zu erklären, daß jap. Truppen, welche etwa im chin. 
Gebiet zwecks Defensivmaßregeln gegen den Feind stationiert werden, bei 
Beendigung des Krieges vollständig zurückgezogen werden sollen. 
21. Mai. (Turkestan.) Proklamierung der Republik. 
Die „Agence Havas“ meldet aus Moskau: Aus Taschkent wird gemeldet, 
daß der Kongreß der Sowjets die Republik Turkestan proklamiert hat; die 
neue Republik wird sich der russ. Föderativrepublik anschließen und vom 
Rat der Volkskommissare regiert werden. Von Moskau ist zur Festsetzung der 
Grenzen der Republik eine Spezialkommission abgegangen (S. auch 24. Juli.) 
27. Mai. (Sibirien.) Errichtung einer „Prov. sibir. Regierung“ 
in Charbin. 
Wie „Havas“ über Moskau aus Charbin meldet, hat sich dort eine 
neue Regierung gebildet, bestehend aus General Horwat, dem früheren 
Direktor der Ostchin. Bahn, Admiral Koltschak, dem früheren Kom- 
mandanten der Schwarzmeerflotte, und dem Großindustriellen Putilow 
(Finanzen). 
Nach späteren Berichten gehören der Regierung in Charbin noch an 
Wostrotin, der in der dritten und vierten Duma Abg. von Jenissei war, 
ein Kadett, der großen Einfluß unter den Kosaken von Transbaikalien hat 
und auch Mitglied der kurzen Regierung Semenows war, als Handels- 
minister, Strugow, Verkehrsminister im Kabinett Kerenski, als Verkehrs- 
minister, der frühere Militärgouverneur von Wladiwostok Flug als Kriegs- 
minister, Taskin als Ackerbauminister, Wologodski als Justizminister 
und die beiden Sozialisten Okorokow und Kurski als Lebensmittel- bezw. 
Unterrichtsminister. 
Die Regierung besteht also aus Kadetten, Lib. und Soz. Nach der 
„Prawda“ stellt die Regierung ein Programm auf, in dem sie für die 
Wiederherstellung aller Verträge Rußlands mit den Verbandsmächten ein- 
  
 
	        
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