1. Die Friedensverhandlungen mit Großrnßlanden. der Akraine. (Jan. 5.—12.) 651
Zentralmächten handeln. — Die Vertreter der Türkei und Bulgariens
schließen sich diesen Ausführungen an.
Hierauf gibt General Hoffmann namens der deutschen Obersten
Heeresleitung folgende Erklärung ab: Es liegt mir klar eine Anzahl Funk-
sprüche und Aufrufe vor, unterzeichnet von den Vertretern der russ. Regierung
und der russ. Obersten Heeresleitung, die teils Beschimpfungen der deutschen
Heereseinrichtungen und der deutschen Obersten Heeresleitung, teils Auf-
forderungen revolutionären Charakters an unsere Truppen enthalten. Diese
Funksprüche und Aufrufe verstoßen zweifellos gegen den Geist des zwischen
den beiden Armeen geschlossenen Waffenstillstandes. Im Namen der deutschen
Obersten Heeresleitung lege ich gegen Form und Inhalt dieser Funksprüche
und Aufrufe auf das entschiedendste Protest ein. — Die Vertreter des
des k. u. k. Armeeoberkommandos, der bulg. Obersten Heeresleitung und der
ottoman. Armee schließen sich diesem Protest an.
Am 10. erhält zunächst der Führer der ukr. Delegation Holubowitsch
das Wort, der die Bereitwilligkeit der Ukraine zur selbständigen Teilnahme
an den Friedensverhandlungen erklärt. Sodann verliest Holubowitsch die
am 24. Dez. 1917 (s. Gesch Kal. 1917 Tl. 2 S. 786 f.) vom Generalsekretariat
der Ukr. Volksrepublik an die kriegsührenden und neutralen Mächte gerichtete
Note, worin die grundsätzliche Stellung des Generalsekretariats zur
Friedensfrage festgelegt ist.
Der Vorsitzende, Staatssekretär v. Kühlmann, erwidert, die Ver-
sammelten hätten von diesen Ausführungen mit lebhaftem Interesse Kenntnis
genommen. Er schlage vor, die ukr. Note als wichtiges historisches Dokument
den Akten des Kongresses einzuverleiben. Die Vertreter der Verbündeten
Mächte begrüßten im Sinne ihres Telegrammes v. 26. Dez. 1917 (s. Gesch Kal.
1917 Tl. 2 S. 787) die in Brest-Litowsk erschienenen ukr. Vertreter und
behielten sich ihre Stellungnahme zu den Einzelheiten der Ausführungen
vor. Sodann erklärt K., bisher sei mit den Vertretern der Petersburger
Regierung über sämtliche, das russ. Gebiet betreffende Angelegenheiten
verhandelt worden. Es müsse daher an den Vorsitzenden der Delegation
der Petersburger Regierung die Frage gerichtet werden, ob er und seine
Delegation auch ferner die Angelegenheiten des gesamten Rußlands hier
diplomatisch zu vertreten beabsichtigten.
Trotzki gibt hierauf folgende Erklärung ab: In Kenntnis der durch
die ukr. Delegation veröffentlichten Note des Generalsekretariats der Ukr.
Volksrepublik erklärt die russ. Delegation ihrerseits, daß sie im vollen
Einvernehmen mit der grundsätzlichen Anerkennung des Selbstbestimmungs-
rechtes jeder Nation bis- zur vollen Lostrennung kein Hindernis für die
Teilnahme der ukr. Delegation an den Friedensverhandlungen finde.
Ueber die Bedeutung dieser Erklärung entspinnt sich eine längere Dis-
kussion, die schließlich in die Frage zusammengefaßt wird, ob die ukr.
Delegation eine Unterabteilung der russ. Delegation darstelle oder ob sie
in diplomatischer Beziehung als Vertretung eines selbständigen Staates
zu behandeln sei. Diese Frage wird von Trotzki dahin beantwortet, daß
er sie als erledigt betrachte, da die ukr. Delegation als eine selbständige
hier aufgetreten, da diese Vertretung von seiner Delegation anerkannt wurde
und da von keiner Seite ein anderer Vorschlag gemacht worden sei.
Holubowitsch dankt hierauf dem russ. Vertreter für diese Stellungnahme
und für die Art, in der diese ausgenommen worden sei. Er nehme an,
daß dadurch die selbständige Stellung, die seine Abordnung bei den Friedens-
verhandlungen einzunehmen habe, bestimmt sei, daß nämlich die ukr. und
die russ. Abordnung zwei getrennte selbständige Delegationen derselben
Partei bildeten. Schließlich erklärt v. Kühlmann, daß diese Präliminar-