Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierunddreißigster Jahrgang. 1918. Zweiter Teil. (59b)

1. Der Wasienstilstand zwischen Pulzarien und der Entente. (Sept. 25.29.) 709 
:B. Der Waffenstillstand zwischen dem Vierbund 
und der Entente. 
1. Der Waffenstillstand zwischen Bulgarien und der Entente. 
25. Sept. Waffenstillstands- und Friedensgesuch Bulgariens. 
Die „Bulg. Tel.-Ag.“ meldet am 26.: Amtlich wird mitgeteilt: Auf 
Grund der Erwägung der jüngsten Ereignisse und nach der gemeinsam mit 
allen zuständigen Faktoren erfolgten Erörterung der Lage hat die bulg. 
Regierung, von dem Wunsche geleitet, dem Blutvergießen ein Ende zu 
setzen, den Generalissimus der Armee im Feld ermächtigt, den Höchstkom- 
mandierenden der Ententestreitkräfte in Saloniki die Einstellung der Feind- 
seligkeiten vorzuschlagen, um Verhandlungen zwecks Abschlusses eines Waffen- 
stillstandes und des Friedens an zubahnen. Die Mitglieder der bulg. Delegation 
sind gestern abend abgereist, um sich mit den Bevollmächtigten der krieg- 
führenden Ententestaaten in Verbindung zu setzen. (S. auch Bulg.) 
Die bulg. Delegation trifft am 28. in Saloniki ein. Ihr gehören an 
Finanzminister Liaptschew, General Lukow, Kommandant der zweiten 
Armee, und der ehem. Minister Radew. Für die Entente leitet die Ver- 
handlungen der Oberkommandant der Orientarmeen der Alliierten, der 
franz. General Franchet d'Esperey. 
Hinsichtlich der Stellung der Entente zu dem bulg. Ansuchen 
besagt eine Note der „Ag. Havas“ v. 29.: Es sind augenblicklich keine 
diplomatischen Verhandlungen im Zuge, es konnten Bulgarien daher auch 
keine politischen Bedingungen auferlegt werden. Das Ersuchen um Gewährung 
eines Waffenstillstandes, der ev. Friedensverhandlungen nach sich zichen 
könnte, ist vom Oberkommandanten der bulg. Armee formuliert worden, 
der sich erbötig machte, Parlamentäre zu General Franchet d'Esperey zu 
entsenden. Der Oberkommandierende der Orientarmeen begnügte sich damit, 
zu antworten, 1. daß die militärischen Operationen keinesfalls eingestellt 
werden könnten, bevor ein genaues Abkommen über die Bedingungen des 
nachgesuchten Waffenstillstandes erzielt sei, 2. daß er bereit wäre, ordnungs- 
gemäß beglaubigte Abgesandte der bulg. Regierung zu empfangen, falls sich 
solche vor den Linien der verbündeten Truppen in Begleitung eines Par- 
lamentärsoffiziers einfinden sollten, um die Bedingungen festzusetzen. Die 
Bedingungen wurden durch General Franchet d'Esperey den verbündeten 
Regierungen unterbreitet, die sie genehmigten. Sie sind rein militärischer 
Natur, dazu bestimmt, die Sicherheit und Freiheit der Aktionen der ver- 
bündeten Armeen im Orient durchaus zu verbürgen und die Gewähr für 
die Entwicklung etwaiger weiterer Verhandlungen zu bieten. Darüber hinaus 
sind alle Erzählungen über die Bedingungen ebenso wie über Ereignisse 
politischer oder diplomatischer Natur in der bulg. Angelegenheit unrichtig 
oder verfrüht. 
29. Sept. (Saloniki.) Unterzeichnung des Waffenstillstands- 
vertrages. 
Die „Bulg. Tel.-Ag.“ meldet am 30.: Eine amtliche Meldung besagt: 
Gestern am 29. Sept. spät nachts wurde der Waffenstillstand zwischen den 
bulg. Delegierten und dem Oberbefehlshaber der Orientarmee in Saloniki 
unterzeichnet. Es wurde der Befehl gegeben, auf der ganzen Front die 
militärischen Operationen einzustellen. In diesem Augenblick ergeht an die 
bulg. Nation und die Armee, nachdem die Feindseligkeiten nunmehr eingestellt 
sind, die Aufforderung, Ruhe und Ordnung zu bewahren, damit die Re-
	        
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