736 B. Fer Wassenstilstan zwischen den Pierbund und der Entente.
digung über noch strittige Einzelheiten (besonders Uebergabe des Verkehrs-
materials) herbeiführen ließe. Erzberger, Staatssekretär.
Antwort auf die von Marschall Foch am 12. Dez. übergebene Note
über die deutschen Verstöße bei Ausführung des Waffenstillstands-
abkommens vom 11. Nov. 1918.
Art. IV. Uebergabe des Kriegsmaterials.
Die weitere Ausführung der Waffenstillstandsbedingungen soll der
Ständigen Waffenstillstandskommission in Spa überwiesen werden. Die Be-
strebungen, das sämtliche angeforderte Kriegsmaterial zu übergeben, werden
mit allem Nachdruck fortgesetzt.
Art. VI. Schonung der Einwohner und des Eigentums.
Ueber die angeblichen Verstöße wird das Ergebnis der Untersuchung
abgewartet werden. Hinsichtlich der beiden Fälle, zu denen Material bereits
beigebracht ist, wird von deutscher Seite eine Untersuchung eingeleitet werden.
Es wird aber bemerkt, daß bereits in der Ständigen Waffenstillstands-
kommission in Spa zahlreiche nachweisbare Fälle zur Sprache gebracht
worden sind, nach denen mehrere hundert Einwohner aus Elsaß-Lothringen
unter Preisgabe ihrer gesamten Habe das Land in kürzester Frist verlassen
mußten. Beamte wurden ohne Pension entlassen. Auch aus der Pfalz und
der Gegend von Saarbrücken liegen bereits Meldungen über Uebergriffe
vor, welche gegen die gewährleistete Freiheit der Person verstoßen. Alle
bisher bekannt gewordenen Fälle stellen offenbare Verstöße gegen den klaren
Wortlaut des Artikels VI dar. Es wird um schleunige Beseitigung dieser
Verletzung des Waffenstillstandsabkommens ersucht. Auch die Einführung
eines Zwangskurses für die deutsche Mark in Elsaß-Lothringen verstößt
gegen den Wortlaut des Artikels VI, erster und letzter Absatz, indem da-
durch weiten Kreisen Schaden an ihrem Eigentum zugefügt wird.
Art. VII. Uebergabe des rollenden Eisenbahnmaterials.
Was schon bei Abschluß des Waffenstillstandes in dem Walde von
Compiegne hervorgehoben wurde, ist tatsächlich eingetreten: in den kurzen
Fristen konnte das angeforderte Material nicht übergeben werden. Die
Unterkommission, die heute nachmittag tagte, ist zu einem durchführbaren
Vorschlag nicht gekommen. Der Vorsitzende der Deutschen Waffenstillstands-
kommission behält sich vor, in der morgigen Konferenz einen neuen Vor-
schlag, der den Forderungen der Alliierten gerecht wird und der angesichts
der Gesamtverhältnisse in Deutschland auch durchführbar ist, zu unterbreiten.
Art. VIII. Angabe der Minen mit Verzögerung.
Es wird der Beweis dafür erwartet, daß die am 23. Nov. in Poix-
Terron (Ardennen) in einer Schneidemühle erfolgte Explosion tatsächlich
auf eine deutsche Zeitmine zurückzuführen ist. Im übrigen ist bereits bei
den Verhandlungen in Compiegne darauf hingewiesen worden, daß wenn
auch das Verzeichnis sämtlicher Minen und Sprengvorrichtungen übergeben
wird, keine Gewähr übernommen werden kann, daß nicht einzelne Truppen-
körper und Abteilungen von sich aus Sprengvorrichtungen gelegt hätten,
deren Anzeige von den Truppen trotz der von der Obersten Heeresleitung
veranlaßten Anmeldung bei der überstürzten Räumung nicht erfolgen könne.
Im übrigen hebt die Deutsche Waffenstillstandskommission mit Genugtuung
hervor, daß beim Rückzug eines Millionenheeres, ausgestattet mit allen
modernen technischen Sprengmitteln, und bei den ungemein kurzen Fristen
nur ein einziger Fall dieser Art vorgebracht werden konnte.
Art. X. Heimbeförderung der Kriegsgefangenen.
Die vom Oberkommando der Alliierten angegebene Zahl der zurück-