770 Anhaug I. Diplematisqe Enthũllungen.
gelegte Abschrift eines Privatberichtes des Grafen Lerchenfeld an den Grafen
Hertling v. 9. Dez. 1914, durch den der Nachweis für eine doppelte Buch-
führung geliefert werden sollte, hat diesen Nachweis nicht erbracht; durch
die beeidigte Aussage des Zeugen Grafen Lerchenfeld und durch den In-
halt des von ihm bekanntgegebenen Antwortbriefes des Grafen Hertling
an ihn v. 11. Dez. 1914 ist dargetan: Von einem Ansinnen, Graf Hertling
solle Unwahrheiten bekanntgeben, kann nicht die Rede sein; Graf Hertling
ist nur ersucht worden, wenn er irrtümlich eine tatsächliche Unrichtigkeit
dem französischen Geschäftsträger Allize gegenüber gesagt haben sollte, dies
zur Steuer der Wahrheit öffentlich zu berichtigen. Die Wirkung der Ver-
öffentlichung war bei den Gegnern Deutschlands nicht die, die Eisner er-
wartete. Sie war die, die die Reichsleitung und das Ausw. Amt in ihren
Kundgebungen v. 25., 26. und 28. Nov. 1918 erörterten. Sie war die, die
jeder mit nur etwas Wirklichkeitssinn ausgestattete Mensch voraussehen
konnte. Unsere Gegner haben sich mit Freuden der Veröffentlichung be-
mächtigt, nicht um einen Frieden der Völkerversöhnung zu schließen, son-
dern um dem in dem eingangs erwähnten Artikel 231 des Friedensvertrages
aufgestellten, von Deutschland nicht aus Ueberzeugung, sondern nur unter
dem Drucke der damals verzweifelten Lage anerkannten Spruch, Deutsch-
land sei Urheber des Weltkrieges, durch ein deutsches Zeugnis mitzustützen,
einen Spruch, der die Deutschland auferlegten unerträglichen Lasten recht-
fertigen soll. Dem Vorsitzenden der deutschen Friedensdelegation, Kurt
Freiherrn v. Lersner, tönte nach seiner beeidigten Zeugenaussage, wenn er
sich mit den Gegnern über die Schuldfrage unterhielt und dabei die Frage
verneinte, der Name „Eisner"“ entgegen. In dem Berichte der Kommission
der Gegner für die Feststellung der Verantwortlichkeit der Urheber des
Krieges und die aufzuerlegenden Strafen v. 29. März 1919 an die Kon-
ferenz der Friedenspräliminarien ist die Veröffentlichung Eisners zum Be-
weise von Deutschlands Schuld mehrfach erwähnt, dazu teilweise noch mit
weiteren Entstellungen. (Deutsches Weißbuch über die Verantwortlichkeit
der Urheber des Krieges, Berlin 1919, S. 31 ff.) Die deutsche Viererkom-
mission konnte in ihren Bemerkungen v. 27. Mai 1919 zum Bericht der
Kommission der alliierten und assoziierten Regierungen über die Verant-
wortlichkeiten der Urheber des Krieges (Deutsches Weißbuch, S. 56 ff.) die
Veröffentlichung Eisners nicht als Fälschung entlarven, weil ihr der volle
Wortlaut der Berichte und Fernsprechmeldungen damals nicht bekannt war.
Die Mantelnote des Ultimatums v. 16. Juni 1919, in dem die Gegner die
unbedingte Annahme des Friedensdiktates von Deutschland forderten, und
das Ultimatum selbst enthalten eine ausführliche Schuldanklage. Sie be-
ruhen auf dem Bericht der Kommission der Gegner v. 29. März 1919 und
dadurch mittelbar mit auf der Veröffentlichung Eisners. Die Fälschung
ist eines der Hindernisse im Kampfe gegen die Behauptung der Alleinschuld
Deutschlands im Weltkriege, einer Behauptung, die sich nach den eigent-
lichen Aussagen der mit dem wirklichen Sachverhalt besonders vertrauten
Sachverständigen, nach dem Inhalt der Bücher, die Deutschen Dokumente
zum Kriegsausbruch und die Bayerischen Dokumente zum Kriegsausbruch
und zum Versailler Schuldspruch, nicht rechtfertigen läßt, einer Behaup-
tung, die, wenn auch die Gegner gleich Rußland einmal ihre Archive öffnen,
wohl zweifelsfrei entkräftet werden wird, einer Behauptung, die auch der
Privatkläger nicht aufrecht erhält. Die an die Veröffentlichung geknüpfte
Hoffnung Eisners, der nach der beeidigten Aussage des Zeugen Grafen
Soden am 24. Nov. 1918 im Gebäude der bayerischen Gesandtschaft in
Berlin die Meinung vertrat, Clemenceau, Lloyd George und Wilson seien
die größten Idealisten, hat sich nicht erfüllt. (Ein eingehender Bericht über