25, in Danzig sogar 6 Pfd. ausgegeben wurden und die Orte des Krei-
ses Stolp stellenweise soviel Zucker erhielten, daß die Einwohner einen
Handel damit anfangen konnten. Der Magistrat dürfte Recht gehabt
haben, als er sich in einem Brief an den Stektiner Magistrat bitter be-
klagte, daß in ganz Deutschland die Zuckerversorgung nirgends so schlecht
sei wie in den kreisfreien Städten Pommerns.
Eine sehr unerfreuliche, für Magistrat und Publikum peinliche Wir-
kung hatte eine Sonderbestimmung der Zuchkerversorgung, daß die Zuk-
kerversorgung des Einzelnen bei einer Abwesenheit von weniger als
sechs Monaten durch den Magistrat des Wohnorts erfolgen müsse. Wäh-
rend z. B. die Fleischharten im ganzen Reich galten, in der Brotversor-
gung schon nach vier Wochen Bezug am neuen Ort möglich war und
auch die Reisebrotmarken über die größten Schwierigkeiten hinweghal-
fen, hatte man bei einem Erholungsaufenthalt die Aufgabe, sich durch
Vertrauenspersonen in Stolp seine Zuckermarken zu besorgen und den
Zucker nachsenden zu lassen. Das war im Publikum meist nicht bekannt,
und in den Magistratsakten häuften sich die Klagebriefe harmloser
Sommerfrischler, die keinen Zucher bekommen konnten und den Ma-
gistrat dafür verantwortlich machen wollten. Eine gewisse Erleichterung
trat erst Mitte 1917 ein, als die R3. eine Zuckerumtauschkarte ein-
führte, die gegen Abgabe der Zuchermarken vom Magistrat ausgegeben
wurde. Wer freilich die Gebühr für die Ausstellung dieser Umtauschkar-
ten bei der L3. bezahlte, ist nicht festzustellen. Trotzdem hörten die
Schwierigkeiten nicht auf. Roch im Herbst 1918 gab es dieserhalb einen
monatelangen Streit mit dem Landkreis, als eine Anzahl Stolper Hand-
werker auf einem Gut arbeiteten und dort krotz ordnungsmäßiger Ab-
meldung von Stolp keinen Zucker bekamen, weil der Landkreis sich auf
den Standpunkt stellte, daß die Leute ja ihren Wohnsitz nicht aufgegeben
hätten, folglich mindestens in den ersten sechs Monaten von Stolp zu
beliefern seien. Obwohl das praktisch kaum durchzuführen war, bekam
Stolp doch bei der B3B. Unrecht, wenn auch erst nach zwei Monaten.
Woher die armen Leute bis dahin ihren zuständigen Zucker bekommen
haben, entzleht sich der Feststellung. — Erst Mitte 1919 wurde die Frist
für die Ummeldung von sechs auf einen Monak herabgesetzk.
Wie zu erwarten, kamen beim Zucker wie bei anderen Nahrungs-
mitteln nach Kriegsende immer wieder Schwierigkeiten aus der steigen-
den Einwohnerzahl, weil die Bürokratie in Berlin beim Statistischen
Landesamt und der R3. die von der Stadt gemeldeten Veränderungen
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