etwas an Reiz, und überdies wurde die Arbeit der Kommunalverwal-
kungen noch wieder erhöht.
Die Arbeit, die dem Magistrat aus der Fleischversorgung erwuchs,
war ohnehin schon rechk erheblich. Zunächst das Schreibwerk: es war
monatlich eine Aufstellung über Zahl und Lebendgewicht der Schlacht-
tiere einzureichen, gekrennt nach gewerblichen, Haus- und militärischen
Schlachtungen. Es war weiter jeden Dienstag an die R#F. ein telegra-
phischer Bericht zu geben über Zahl der Schlachtungen, Gesamtschlacht-
gewicht und Wochenfleischportion. Endlich mußte alle 4 Wochen eine
besondere Aufstellung vorgelegt werden über Schlachtungen, Schlachtge-
wicht, Lebensgewicht, Fleischkarten und Wochenportion. Im Januar
1917 wurden diese Bestimmungen insofern geändert, als aus der ersten
Meldung das Lebendgewicht fortgelassen wurde und die dritte ganz weg-
siel. Dafür verlangte aber der Oberpräsident einen regelmäßigen tele-
graphischen Bericht über das Durchschnittsschlachtgewicht der einzelnen
Tierarten. Ende 1917 wollte darüber hinaus das Landesfleischamt eine
besondere Buchführung über die Fleischversorgung der Kommunalver--
bände einführen, um die Genauigkeit der Berichte zu erhöhen. Dagegen
erhob allerdings der Magistrat mit Erfolg Widerspruch: eine solche
Buchführung sei nicht nötig, da aus den bisherigen Auszeichnungen alles
Erforderliche zu entnehmen sei, würde nur Zeit und Papier unnütz ver-
brauchen.
Die bereits erwähnten Ablieferungen von Wieh nach den Umlage-
bestimmungen dürften den Magistrat gleichfalls nicht wenig beansprucht
haben. An sich war ja von jeder Viehgattung eine bestimmte Wochen-
leistung aufzubringen; es war aber vorauszusehen, daß nicht jeder Kom-
munalverband zumal bei einem geringen Wiehstand von jeder Gattung
jedesmal die vorgeschriebene Menge haben würde, und deshalb wurde
eine Ersatzmöglichkeit geschaffen: man setzte das Schaf als sog. Einheit:
dann entsprach ein Schwein 4, ein Kalb 2, ein Rind 12 Einheiten; dann
wurde die Gesamtlieferung nach solchen Einheiten berechnet und ein
etwaiger Unterschiedsbetrag in solchen Einheiten gutgebracht oder weiter
verrechnet. Z. B.: in der Woche vom 1.—7. 10. 17 Soll 2 Ninder,
2 Kälber, 4 Schweine = 44 Einheiten: geliefert wurden 7 Rinder und
2 Kälber = 88 Einheiten, mithin zuviel 44 Einheiten. In der nächsten
Woche das gleiche Soll, dem eine Lieferung von 2 Kindern und 5 Käl-
bern = 34 Einheiten gegenüberstand, mithin ein Fehlbetrag von 10 Ein-
heiten, der nun mit dem Ueberschuß der Vorwoche verrechnet wurde.
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