Nr. 222. 1918. 185 41
(6) Bekanntmachung vom 11. Dezember. 1918, betreffend Pferveversteigerungen.
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 4. Dezember d. Is., betreffend
Pferdeversteigerungen, (Rbl. Nr. 215) wird hiermit angeordnet, daß die Ortsbehörden
#vgermächtigt werden, Kriegsteilnehmern und minderbemittelten
kleinen B esibern. Ausweise für die Pferdeversteigerungen
auch dann auszustellen, wenn diese Bewerber nicht für eine Pferdekarte bei der
Kreisbehörde vorgemerkt sind. Diese Ausweise sind auf rotem Papier auszustellen
oder als rote Ausweise zu bezeichnen, damit sie von den Pferdeversteigerungskommissionen
ebenso berücksichtigt werden können, wie die roten
Pferdekarten.
Schwerin, den 11. Dezember 1918.
Mecklenburg-Schwerinsches Ministerium des Innern.
Dr. Wendorff.
(7) Bekanntmachung vom 10. Dezember 1918, betreffend Beschlagnahme von
Fasern aus Kolbenschilf usw.
Nachstehende Anordnung der Kriegsrohstoffabteilung zu Berlin vom 1. Dezember
1918 wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die darin
unter Ziffer 1 erwähnte Bekanntmachung vom 29. Juni 1918 ist abgedruckt im
Regierungsblatt 1918 Nr. 113 Seite 867.
Schwerin, den 10. Dezember 1918,.
Mecklenburg-Schwerinsches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: Melz.
Belkanntmachung.
i Auftrage des Reichsamts für die wirtschaftliche Demobilmachung wird
folgendes angeordnet:
Artikel I.
1., Die Nachtrag bekanntmachung Nr. W. III. 3000/6. 18. K.R. A. vom
(29. Juni 1918, betreffend Beschlagnahme von Fasern aus Kolbenschilf,
Besenginster, Weidenbast, Hopfen, Lupinen und Getreidestroh (Stranfa),