Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr.  222.  1918.  185  41

(6)  Bekanntmachung  vom  11.  Dezember.  1918,  betreffend  Pferveversteigerungen.

Mit  Bezug  auf  die  Bekanntmachung  vom  4.  Dezember  d.  Is.,  betreffend
Pferdeversteigerungen,  (Rbl.  Nr.  215)  wird  hiermit  angeordnet,  daß  die  Ortsbehörden
  #vgermächtigt  werden,  Kriegsteilnehmern  und  minderbemittelten
  kleinen  B  esibern.  Ausweise  für  die  Pferdeversteigerungen
auch  dann  auszustellen,  wenn  diese  Bewerber  nicht  für  eine  Pferdekarte  bei  der
Kreisbehörde  vorgemerkt  sind.  Diese  Ausweise  sind  auf  rotem  Papier  auszustellen
  oder  als  rote  Ausweise  zu  bezeichnen,  damit  sie  von  den  Pferdeversteigerungskommissionen
  ebenso  berücksichtigt  werden  können,  wie  die  roten
Pferdekarten.

Schwerin,  den  11.  Dezember  1918.

Mecklenburg-Schwerinsches  Ministerium  des  Innern.
Dr.  Wendorff.

(7)  Bekanntmachung  vom  10.  Dezember  1918,  betreffend  Beschlagnahme  von
Fasern  aus  Kolbenschilf  usw.

Nachstehende  Anordnung  der  Kriegsrohstoffabteilung  zu  Berlin  vom  1.  Dezember
  1918  wird  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.  Die  darin
unter  Ziffer  1  erwähnte  Bekanntmachung  vom  29.  Juni  1918  ist  abgedruckt  im
Regierungsblatt  1918  Nr.  113  Seite  867.

Schwerin,  den  10.  Dezember  1918,.

Mecklenburg-Schwerinsches  Ministerium  des  Innern.
Im  Auftrage:  Melz.

Belkanntmachung.

i  Auftrage  des  Reichsamts  für  die  wirtschaftliche  Demobilmachung  wird
folgendes  angeordnet:
Artikel  I.
1.,  Die  Nachtrag  bekanntmachung  Nr.  W.  III.  3000/6.  18.  K.R.  A.  vom
(29.  Juni  1918,  betreffend  Beschlagnahme  von  Fasern  aus  Kolbenschilf,
Besenginster,  Weidenbast,  Hopfen,  Lupinen  und  Getreidestroh  (Stranfa),