Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

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bateres Verfahren beim Roͤsten, Brechen und der sonstigen Zubereitung des Flach- 
ses, je nachdem die Erfindung sich blos auf die bessere Zubereitung des bereits 
gebrochenen Flachses, oder auf die Roͤste selbst bezieht: 
50 bis 500 Thaler — —: 
. 3. 
Fuͤr den Anbau solcher Getreidearten und Graͤser, welche, bei gehoͤriger Behandlung, Anbau von 
ein vorzuͤglich brauchbares, dem Italienischen Strohe gleichkommendes Material fuͤr die Ita- — 
lienische Serohflechterei liefern, (insbesondere der für diesen Zweck besonders geeigneten poa terei. 
Pratensis, Wiesen= oder gemeines Rispengras, — auch glattes Rispen= oder Wiesenviehgras) 
20 Thlr. —. —: für jeden halben Acker dazu verwendetes Land, 
unter der Bedingung, daß Proben des erbauten Strohes und des daraus gefertigten Ge- 
flechtes beigebracht werden. 
Anmerkung. Uiber die Art und Weise der Erziehung und Behandlung des Serohes zu 
seinen Serohgeflechteen wird auf die 20ste und 24stte Lieferung der Schriften der öko- 
nomischen Gesellschaft im Königreiche Sachsen, S. 154. und 182. verwiesen. 
  
Für die Anpflanzung bochstämmiger Eichen, Eschen, Buchen und Ulmen, in Ge= Aupflanzung 
genden, wo es noch an harten Nußhhölzern feple, für jedes Schock der angepflanzten und farter Ruzol- 
nach vier Jahren, von Zeit der Anpflanzung an gerechnek, in gesundem Zustande be- 
fundenen, auch wenigstens 12 Fuß bohen Bäume: 
5 Thaler —" —: 
Für die Anzucht von Aborn im Woigtlande, wie in den Aemtern Zwickau, Wiesenburg 
und Schwarzenberg, ohne Unterschied der Art und Weise der Culcur, sobald sich deren 
Gedeihen nach vier Jahren bewähre hat: 
10 Thaler —. —: für das Schock gepflanzter Baume, oder 
50 : — für den Acker bei Ansaaten. 
Zur Beförderung der Seidenzucht: Seidenzucht. 
1.) für denjenigen Seidenzüchter, der in den zwei Jahren 1832. und 1833. oder in 
den Jahren 1834. und 1835., oder in den Jahren 1836. und 1837. die größte 
Quamiität guter gesunder, einfacher Kokons über 100 Pfund gewonnen har, 
100 Thaler — —" 
2.) für jeden derjenlgen vier Seidenzüchter, die in denselben Zeltabschnscten die größee 
Quantität guker, gesunder, einfacher Kokons über 50 Pfund gewonnen haben, 
50 Thaler —. — 
3.) für jeden derjenigen acht Seidenzüchter, die in derselben Zeic die größee Quantitäe 
guter, gesunder, einfacher Kokons über 25 Pfund gewonnen haben, - 
25 Thaler —-—- 
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