Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

(XXIII.) 
  
Anmerkung. 
  
Höchster Anordnung zufolge, wird hierdurch wiederholt bekannt gemacht, daß Er- 
gänzungen angeblich nicht eingegangner Stücke der Sammlung der Gesetze und 
Verordnungen künftig nicht Statt finden können, wenn dergleichen Defecte nicht 
spätestens sechs Wochen nach dem jedesmaligen, in der Leipziger Jeitung 
angekündigten Erscheinen eines Stücks, der unterzeichneten Redaction angezeigt 
worden sind. Nach Verlauf jenes Termins hat man sich einzig an die hiesige 
Königliche Hofbuchdruckerei zu wenden. 
Dresden, am 21sten Januar 1833. 
— 
Redaction der Sammlung der Gesetze und Verordnungen 
fuͤr das Koͤnigreich Sachsen.
	        
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