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Die Umtauschung der Obligationen gegen dreiprocentige ist Ostern 1834. zu bewirken.
Gleiche Beg ünstigung genießen auch die Inhaber der zu Ostern dieses Jahres ausgelooseren
vierprocentigen Obligationen, wenn sie sich denselben Bestimmungen und Bedingungen
unterwerfen.
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Den Inhabern der zu Michael jetzigen Jahres ausgelooseren, so wie der bis zum 1ten September
dieses Jahres zur neuen Anlelbe nicht angemelderen, auch in der gedachten Verloosung
niche herausgekommenen Obligarionen, wird der Eintrict in die neue Anleihe zwar
auch noch gestarter, wenn sie sich mic ihren Scheinen bis zum 1 5ten Februar 1834. melden
und zur Annahme dreiprocentiger Obligarionen erklären; ihnen jedoch nur der erhöhere
Zinsengenuß von vier Pro Cem bis zu Ostern 1835. gesicherr.
6.
Dagegen kann bei den ferneren Ausloosungen den Inhabern der vierprocentigen Obligationen
kein Vorzug weiter gestattet werden.
7
Im Uibrigen bewendet es bei den im Sten und 6ten §. der Bekanntmachung vom
Tyten Juli 1830 enthaltenen Bestimmungen: daß die neue dreiprocentige Anleihe, welche
durch das Mandak vom 26ften August 1830. den übrigen ständischen Schuldscheinen gleichgestellt
ist, erst nach Oskern 1836. zur Verloosung gelangen, und denselben ein niche unter
ein pro Cem betragender Tilgungsfonds zugewiesen werden wird.
Leipzig, den 29sten Juni 1833.
Zur Steuer-Creditcasse verordnete
landschaftliche Deputirte.
Ausgegeben am 10ten Juli 1833.