Full text : Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

(  150)
F48.)  Verordnung,

die  Vertreter  des  Handels  und  Fabrikwesens  in  der  zweiten  Kammer  der
Ständeversammluyg  betreffend;

vom  öten  November  1833.

W9,  Anton,  von  GOTTES  Gnaden,  König  von  Sachsen  2c.2.c.
und  Friedrich  August,  Herzog  zu  Sachsen  rc.

thun  hiermit  kund  und  zu  wissen,  wie  Wir  die,  durch  den  Tod  des  Kramermeisters  Hammer
  zu  Leipzig,  erledigte  Stelle  eines  der  fuͤnf  Vertreter  des  Handels  und  Fabrikwesens  in
der  zweiten  Kammer  der  Staͤndeversammlung  dem  bisherigen  Stellvertreter  Hammers,

dem  Kramermeister  Carl  Tenner  zu  Leipzig

uͤbertragen,  auch  in  die  dadurch,  so  wie  durch  des  Banquier  Egg  Ableben  zur  Erledigung
gekommenen  Stellen

den  Kaufmann  Wilhelm  Groß  zu  Leipzig,  und

den  hiesigen  Kaufmann  und  Koͤniglich-Baierischen  Consul,  Abraham  Gottwabd

Hesse
zu  Stellvertretern,  erstern  fuͤr  den  Kramermeister  Tenner,  letztern  fuͤr  den  Kaufmann
Blumenthal  ernennet  haben.  Zu  dessen  Urkunde  haben  Wir  gegenwärtige  Verordnung,  unter
  Vordruckung  des  Koͤniglichen  Siegels,  eigenhaͤndig  vollzogen.

Gegeben  zu  Dresden,  am  öten  November  1833.

Anton.
Friedrich  August.

Hans  Georg  von  Carlowiz.