Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

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daher Unsere Bemühungen, mit denen anderer gleichgesinnten Staatsregierungen vereinigt, 
um auf dem Wege abzuschließender Verträge dahin zu gelangen, daß die zwischen densel- 
ben bestehenden Hindernisse des Verkehrs entfernt, die Verhälcnisse des Handels mit den 
am Wereine nicht theilnehmenden Regierungen aber, ingleichen die vom Verkehre mit densel- 
ben zu erhebenden Abgaben, nach übereinstimmenden Grundsätzen, unter thunlichster Be- 
rücksichcigung der besonderen Interessen jedes einzelnen Staates, geregelt werden mochten. 
Die Verhandlungen, welche zu diesem Behufe zwischen den von Uns und den von 
Sr. Majestät dem Könige von Preußen, Sr. Majestät dem Könige von Baiern, Sr. 
Majestät dem Könige von Würtemberg, Sr. Hoheit dem Kurprinzen und Mitregenten von 
Hessen und Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge von Hessen, ingleichen von den, zum 
Thüringischen Zoll= und Handelsvereine verbundenen Sctaatsregierungen ernannten Bevoll- 
mächtigten gepflogen worden sind, haben zu dem Abschlusse folgender Verträge geführt: 
eines Zollvereinigungs-Vertrags, nebst Zusatzartikels, 
zwischen Uns, einerseiks, und Sr. Majestät dem Könige von Preußen, Sr. Hoheit dem 
Kurprinzen und Mitregenten von Hessen, und Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge von 
Hessen, dann Sr. Majestät dem Könige von Baiern und Sr. Mgajestät dem Könige von 
Würtemberg, andererseics; 
eines Vertrags wegen gleicher Besteuerung innerer Erzeugnisse, 
zwischen Uns und Sr. Majestät dem Könige von Preußen; 
eines Vertrags wegen Anschließung der zu dem Thüringischen Zoll= und Handels- 
Vereine verbundenen Staaten an den durch ersterwähnten Vertrag gebilderen Ge- 
sammt-Zollverein, 
zwischen Uns, ferner Sr. Majestät dem Könige von Preußen, Sr. Hoheit dem Kurprin- 
zen und Mitregenten von Hessen, Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge von Hessen, dann 
Sr. Masestät dem Könige von Baiern und Sr. Majestät dem Könige von Würtemberg, 
einerseits, und den bei dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine betheiligten Souverai- 
nen, nämlich, ausser Sr. Majestär dem Könige von Preußen und Sr. Hoheic, dem 
Kurprinzen und Mitregenren von Hessen, Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge von 
Sachsen-Weimar-Eisenach, Sr. Durchlaucht dem Herzoge von Sachsen-Meiningen, 
Sr. Durchlaucht dem Herzoge von Sachsen-Alcenburg, Sr. Durchlaucht dem Herzoge 
don Sachsen-Coburg-Gotha, Sr. Durchlaucht dem Fürsten von Schwarzburg-Son- 
dershausen, Sr. Durchlaucht dem Fürsten von Schwarzburg-Rudolskadt, Sr. Durch- 
laucht dem Fürsten von Reuß-Schleitz, Sr. Durchlaucht dem Fürsten von Reuß-Greiz 
und Sr. Durchlaucht dem Fürsten von Reuß-tobenstein und Ebersdorf, andererseits; 
eines Vercrags wegen gleicher Besteu erung innerer Erzeugnisse, 
zwischen Uns und Sr. Majestär dem Könige von Preußen, einerseirs, und den, ausser
	        
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