( 181 I)
C.
. Vertrag
zwischen Sachsen, ferner Preußen) Kurhessen und dem Großherzogthume
Hessen, sodann Baiern und Würtemberg einerseits, und den zu dem Thü-
ringischen Zoll= und Handels-Vereine verbundenen Staaten andererseits,
wegen Anschließung des letzteren Vereins an den Gesammt-Zollverein der
ersteren Staaten.
Nachdem die zu dem Thüringischen Zoll= und Handels-Vereine verbundenen Regierungen
sich in dem Wunsche vereiniget haben, zur ferneren möglichsten Förderung eines freien Ver-
kehrs, den gedachten Verein dem zwischen den Königreichen Preußen, Baiern, Sachsen und
Würtemberg, ingleichen dem Kurfürstenthume und dem Großherzogehume Hessen begrün-
deten Zollverbande anzuschließen, die Regierungen dieser Seaaten aber der Eröffnung des
diesfälligen Wunsches mit derjenigen Bereitwilligkeit entgegen gekommen sind, welche ihrer
Fürsorge für die fortschreitende Entwickelung eines freien Handels und gewerblichen Ver-
kehrs in Deutschland entsprich.; so sind, zur Erreichung sdieses Zweckes, Verhandlungen
gepflogen worden, wozu als Bevollmächtigte ernannt haben:
einer Seits
Seine Majestät der König und Seine Königliche Hoheic der Prinz Mitregene von
Sachsen:
Allerhöchst Ihren Generallieukenant der Kavalerie, Generaladjutanken, ausfseror-
dentlichen Gesandten und bevollmächeigten Minister am Koöniglich-Preußischen
Hofe, Carl Friedrich tudwig von Watzdorf, Ritter des Koniglich
Sächsischen Rauten-Ordens, Commandeur erster Klasse des Königlich Sächs-
schen Militair= St. Heinrichs-Ordens, Ritter des Königlich Baierischen Se.
Hubertus-Ordens;.
ferner
Seine Majestaͤt der Koͤnig von Preußen, Seine Hoheit der Kurprinz und Mitre-
gent von Hessen und Seine Koͤnigliche Hoheit der Großherzog von Hessen, und zwar:
Seine Majestaͤt der Koͤnig von Preußen:
Allerhoͤchst Ihren Geheimen Ober-Finanzrath Ludwig Bogislaus Samuel
Kuͤhne, Ritter des Koͤniglich Preußischen rothen Adlerordens dritter Klasse mit
der Schleife und Commandeur zweiter Klasse des Kurfuͤrstlich Hessischen Hausor-
dens vom goldenen Loͤwen,