Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

(204 ) 
E. 
Zoll-Cartel 
zwischen Sachsen, ferner Preußen, Kurhessen und dem Großherzogthume 
Hessen; sodann Baiern und Würtemberg einerseits, und den zu dem 
Thüringischen Zoll- und Handelsvereine verbundnen Staaten 
andererseits. 
Seine Majestät der König und Seine Königliche Hoheie der Prinz Mitregene von 
Sachsen, 
ferner: 
Seine Majestät der König von Preußen, Seine Hoheit der Kurprinz und Mitre- 
gent von Hessen und Seine Königliche Hoheic der Großherzog von Hessen, 
sodann: 
Seine Majestät der König von Baiern und Seine Majestät der König von Wür- 
temberg, 
einerseits, 
und die bei dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine betheiligeen Souveraine, nämlich 
oußer seiner Majeskät dem Könige von Preußen und Seiner Hoheit dem Kurprinzen und 
Mitregenten von Hessen: · 
SeineKöniglicheHoheicdchroßherzogvonSachsen-Weimar-Eisenach,JhreDurch- 
lauchtcndiechzögevonSachsen-Meiningen,Sachsen-AltenburgundSachseuiCoburgs 
Gotha, ingleichen Ihre Durchlauchten die Fuͤrsten von Schwarzburg-Sondershausen, 
Schwarzburg- Rudolstadt, Reuß--Schleitz, Reuß-Greitz und Reuß--Lobenstein und Ebers- 
dorf, 
andererseits, 
haben zu dem Zwecke, um sich durch gemeinschaftliche Maßregeln in der Aufrechthaltung 
Ihres Handels= und Zoll-Systems und Unterdrückung des gemeinschädlichen Schleichhan- 
dels zu unterstützen, Unterhandlungen eröffnen lassen, und zu diesen als Bevollmächtigee 
ernanne: 
Seine Majestät der König und Seine Königliche Hoheit der Prinz Mitregent von 
Sachsen: ·" 
AllekhöchstJhrenGenerallieukenantderKavalerie,Generaladjutamcn,ausserordmti 
lichen Gesandten und bevollmaͤchtigten Minister am Königlich-Preußischen Hofe, 
Carl Friedrich tudwig von Watzdorf, Ritter des Königlich Sächsischen
	        
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