Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

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Benennung der Gegenstände. 
  
  
Abfalle 
von Glashütten, desgleichen Glasscherben und Bruch; von Seifensiedereien die Unterlange; 
von Gerbereien das teimleder; ferner Thierflechsen, Hörner, Hornspitzen, Klauen und Kno- 
chen, letztere mögen ganz oder zerkleinert sheehn. ..................... 
Anmerk.AndethaicrischcnundWürtembergifchmGrenzen............................ 
Baumwolle und Baumwollenwaaren: 
a) Rohe Baumwoll . . . .. 
b) Baumwollengarn; 
1) weißes ungezwirntes, und Wateen 
2) doublirtes, gezwirntes Garn (Zwirn, Strickgarn), ingleichen alles gefärbte Garn. 
c) Baumwollene, desgleichen aus Baumwolle und Ceinen, ohne Beimischung von Seide 
und Wolle, gefertigte Zeuge und Strumpfwaaren, Spitzen (Tüll), Posamentier-, 
Knopfmacher-, Scicker= und Putzwaaren; auch Gespinnst und Tressenwaaren aus 
Metallfäden (Lahn) und Baumwolle oder Baumwolle und teinen, außer Berbindung 
mie Seide, Wolle, Eisen, Glas, Holz, teder, Messing, Scahl und andern Materialicn. 
Blei: 
a) Rohes, in Blöcken, Muldn eeee. 
b) Grobe Bleiwaaren, als: Kessel, Röbren, Schrot, Plarten u. . . 
) Feine Bleiwaaren, als: Spielzeug rc., ganz oder theilweise aus Blei, auch dergleichen 
lackirte Waastten .................................. 
Bürstenbinder= und Siebmacherwaaren: 
a) grobe, in Verbindung mic Holz oder Eisen ohne Politur und kak. 
b) seine, in Verbindung mit andern Materialleen . . . . . .. ... 
Droguerie= und Apotheker= auch Farbewaaren: 
a) Chemische Fabrikace für den Medicinal= und Gewerbsgebrauch, anch Präparate, ärhe- 
rische auch andere Oele, Säuren, Salze, eingedickte Säfte; desgleichen Maler-, 
Wasch-, Pastellsarben und Tusche, Farben= und Tuschkasten, feine Pinsel, Mundlack 
Oblaten), Englischpflaster, Siegellack u. s. w.; überhaupe die unker Apotheker-, Dro- 
guerie= und Farbewaaren gemeiniglich begriffenen Gegenstände, sofern sie nicht besonders 
ausgenommen fnnd ..................... ............ ".....
	        
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