Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

22 
23 
24 
No. 
(250 ) 
Benennung der Gegenstände. 
weise von feinen Merallen und Metallgemischen, Handschuhe von teder und feine 
Schuhe aller nrntntttterrr. .. .. .. .. 
Leinengarn, Leinwand und andere Leinenwaaren: 
a) Rohes Grrunun .. 
b) Gebleichtes, gefaͤrbtes Garn und Zwirn ...... .... ...9 
c) Graue Packleinwand und Segellihggg 
Anmerk. In Baiern und Würtemberg wie von roher Leinwand (d. und Anmerk.) 
) Rohe (unappretirte) Leinwand, Zwillich und Drilligggggg 
Anmerk. An den Baierischen und Wurtembergischen Grenzen rechts vom Rheine 
Ausnahme. Rohe ungebleichte beinwand gehr frei ein: 
aa. in Preußen: 
auf der Grenzlinie von teobschütz bis Seidenberg in der Oberlausitz nach Schlesischen 
Bleichereien oder Märkten, auch an der Erxenze der Provinz Westphalen nach Blei- 
chereien in den westlichen Provinzen; 
bb. in Sachsent 
auf der Grenzlinie von Radmeritz bis Schandau, ebenfalls auf Erlaubnißscheine; 
ec. in Kurhessen: 
auf Erlaubnißscheine der Steuerdirection nach Kurhessischen Bleichereien oder Maͤrkten. 
e) Gebleichte, gefaͤrbte, gedruckte oder in anderer Art zugerichtete (appretirte) Leinwand, 
Zwillich und Drillich, desgleichen rohes und gebleichtes Tisch- und Handtuͤcherzeug, 
Eeenene Kittel, auch neue Wäsche "„ 
f) Bänder, Batist, Borten, Fransen, Gaze, Kammereuch, gewebte Kanten, Schnüre, 
Strumpfwaaren, Gespinnst und Tressen-Waaren aus Metallfäden und teinen, jedoch 
außer Verbindung mite Eisen, Glas, Holz, teder, Messing und Stal 
g) Zwirnspisen .... ... ... . .. 
Lichte (Talg-, Wachs-, Wallrath= und Stearinr) ·.......................... 
LumpenundandereAbfällezurPapier-Fabrication: 
a)leinene,baumwolleneundwolleneLumpen....................... ,.....-..... 
  
b) alte Fischernetze, altes Tauwerk und Stricke....
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.