Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

(Axx ) 
  
Städtische Behörden, Verwaltungs-, Polizei= und Gerichts-, — die Communications= 
form zwischen selbigen in den Kreislanden und der Oberlausiß. 
Stáänderecgister — deren Einsendung. . . . 
Ständeversammlung — die zu Mitgliedern der ersten Kammer auf Lebenẽzeit 
ernannten Rittergutsbesitzer betr.. . . . . · 
die Vertreter des Handels= und Fabrikwesens in der zweiten Kam- 
mer, so wie deren Stellvertreter betr. . 
Ernennung derjenigen 6 Städte, (Annaberg, Budissin, Chemnitz, 
Freiberg, Pirna und Plauen,) deren erste Magistratspersonen in die 
erste Kammer einzutreten haben. 4 . 
Stapelrechte — deren Aufhebung in den Zollvereinstaaten. . 
Steindruckerei-Inhaber, s. Bundesbeschluß. 
Stempelimpost ven Papier, Spielkarten und Kalendern — dessen Ent- 
richtung in den alten Erblanden und der Oberlausi6. 
Stempelsteuer — Fortbestehen der dermaligen Verwaltungsbehörden für selbige. 
Stempelsteuer-Hinterziehungen — deren Bestrafung. . . 
sind von den Justizbehoͤrden in den bei ihnen anhaͤngigen Sachen ferner zu 
untersuchen und zu bestrafen. . . 
Stempel- und Kosten-Freiheit, s. städtische Behörden. 
Steucrämter — deren Obliegenheiten und Befugnisse bei Besichtigung und Auf- 
zeichnung der Betriebsräume und Geräthschaften, so wie Vermessung und Be- 
zeichnung letzterer in Bierbrauereien und Branntweinbrennereien. 
desgl. insbesondere bei Bierbrauereien. . . . . . 
desgl. insbesondere bei Branntweinbrennereien. . . 
deren Dienststunden und Verhalten gegen Abgabenpflichtige. . 
s. Dienstverbrechen und Dienstvergehungen, — Verwaltungs- 
behörden. 
Steuer-Aufseher, s. Verwaltungsbehörden. 
Stener- Ausschreiben, frühere, — in wie weit selbige noch zu befolgen. . 
Steuer-Behörden, s. Verwaltungsbehörden. 
Steuer-Direction, s. Zoll= und Steuerdirection. 
Steuer- Sinnahmen, s. Accis-Grundsteuern, — Stifts-Steuerein-= 
nahme. 
Steuer-Kreise — Eintheilung der alten Erblande in drei = und deren Umfang. 
Steuern und Abgaben — welche im Jahre 1834 an die algemeine Staatscass 
zu entrichten. 
wann und wie letztere in den alten Erblanden zu reha einzu- 
heben und abzuliefern. . . . . . . . . 
O 4 0 2— 
  
Datum. 
15. Jan. 
23. Dec. 
1832. 
29. Dec. 
1833. 
16. Jan. 
6. Jul. 
1832. 
29. Dec. 
1833. 
6. Nov. 
Z. Jan. 
2. Nov. 
21. Dec. 
23. - 
  
Seite. 
. fg. 
15 
498 fg. 
1fg. 
492. 
514.— 
13 ffag. 
422 fg. 
382. 
404. 
432 fg. 
498. 
127. 
492 fagg. 
497fgg. 
  
  
  
Paragr. 
16. 
3. 
89.
	        
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