Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

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5. Anmeldung bei einem Amte an der Binnenlinie: 56. 
a) beim Landtransportee. .... 21. 
b) beim Wassertransporte. ... 22. 
6. Abfertigung zollfreier Gegenstaͤnde. .....23. 
C. Weitere Behandlung, wenn die Waaren bei dem Eingangsamte niedergelegt wer- 
den soolen. 2240.. 
D. Weitere Behandlung, wenn die Waaren nach einem Orte bestimmt sind, wo sich 
ein Hauptzollamt oder ein Hauptskeueramt mit Niederlage befindte. 235. 26. 
E. Weitere Behandlung, wenn die Waaren zur Verzollung einem Hauptsteuer- 
Amte ohne Niederlage declarirt werenn. 27. 
F. Weitere Behandlung, wenn die Waaren zur unmittelbaren Durchfuhr bestimmt 
sind. 
1. Allgemeine Vorschriften. ........ ..28. 
2. Besondere Vorschriften fuͤr die Durchfuhr: 
a) von Waaren, wovon die Ausgangsabgabe hoͤher ist, als die Durchgangs— 
Abgabe. .. 00909. 
b) auf kurzen Straßenstrecken ... ...30. 
c)aufFlusscn,aufwelchebesondere Staatsvertraͤge Anwendung finden. . 31. 
II. Beim Waarenausgange. 
A. Waaren, die einer Ausgangsabgabe unterworfen sfnnd. 32.33.34. 
B. Waaren, deren Ausfuhr erwiesen werden mu. 35. 
C. Waaren, die einer Ausgangsgabgabe niche unterworfen“ sind. 36. 
IIII. Besondere Vorschriften für die Behandlung des Verkehrs mie den Staats- 
Posten. 
A. Gewöhnliche Fahrposen. 337. 
B. Extraposten. 
1. mit Reisenden und Reisegepäck 
2. mit Kaufmannswaaren 
Zweiter Abschnirt. 
Von verschiedenen Einrichtungen und Anstalten zur Erhebung und Sicherung 
der Zölle. 
I. Von der Begleicschein = Concrole. 
A. Zweck und Ausfertigung der Begleitscheine. .... ....39« 
B. Begleitscheine No. 1.
	        
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