Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

(351) 
S. 41. 
Specielle Revisson. 
Zur Begründung der speciellen Revision der Meßgücer hat der Empfänger der Waaren 
(§. 10.) eine Eingangsanmeldung, nach dem beiliegenden Muster A., doppelt auszufertigen. 
In dieser Anmeldung, oder in einem derselben beizufügenden besondern Berzeichnisse, muß 
das Ausland, aus dem die Waare abstammc, außer der Bezeichnung derselben, nach den 
Vorschrifken der Erhebungsrolle für jede Waarengartung speciell angegeben werden. Oie 
Zollverwalcung ist außerdem befuge, in allen Fällen, wo sie es zur Feststellung der Identität 
der Waaren nöthig erachter, nicht nur die Beifügung der in der gewöhnlichen Handelssprache 
üblichen Benennung der einzelnen Artikel, sondern auch, den Umständen nach, eine noch spe- 
ciellere Angabe über die Menge jeder Waarengarcung, nach der Zahl der Stücke, Dutzende, 
Große 2c., welche in dem Kollo enthalten sind, klassisicirt zu fordern, und auch anderweite 
zu diesem Zwecke führende Controlsmietel anzuordnen. Der Waarenempfäenger ist in solchen 
Fällen, bei Verlust des Anspruchs auf ein Meßconko, verpflichtet, einer solchen Anordnung 
nachzukommen. 
Jutterkattune, Nankins, Barchent, Schirtings und Hemdenflanelle müssen, unter gleicher 
Verwarnung, entweder ein jeder dieser Arkikel für sich, in besondere Kolli verpackt eingehen, 
und hiernach getrennt in die Meßanmeldungen aufgenommen werden, oder ee ist, falls die- 
selben unter sich oder mit andern Waaren vermische in einem Kollo enthalten sind, das Nerto- 
gewiche jeder einzelnen Garcung dieser vorgenannten Waaren speciell anzumelden. Der Joll- 
Verwaltung bleibt es vorbehalcen, sobald sich das Bedürfniß einer solchen speciellen Angabe 
bei noch andern Gegenständen, als den vorgedachten ergeben sollee, solches anzuordnen und 
die betroffenen Artikel zu gehöriger Zeic nachträglich namenrlich bekanne zu machen. 
Wird die Waare aus der Packhofsniederlage enenommen, so verrritt die für diesen Zweck 
vorgeschriebene Abmeldung aus der Niederlage, mie dem obigen Verzeichnisse belege, die 
Stelle der Anmeldung zum Meßconko. 
Die Eingangsanmeldung wird resp. mie dem Verzeichnisse und sämmtlichen dazu gehöri- 
gen Bezettelungen der Meßeingangs-Buchhalterei vorgelegt. Die Anmeldung muß wörtlich 
genau mit dem Inhalee des Begleicscheins übereinstimmen, deutlich geschrieben, und es darf 
darin weder durch Ausstreichen, noch Radiren etwas geändert seyn. In der Spalte „Targ- 
satz“ wird vermerkie: · « 
obdieAnmeldungderTaranachdem-TarifeoderErmitkelungderselbendurchVer- 
wiegung verlangt werde. 
In beiden Faͤllen wird das Nettogewicht von der Revisionsstelle eingetragen. 
Die Tarifposition kann der Empfaͤnger in der Anmeldung anmerken, oder solches in 
zweifelhaften Faͤllen der Revisionsstelle uͤberlassen.
	        
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