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wenigstens so lange, bis der Inhalt derselben völlig verarbeitek worden ist, unverletze erhal-
ken werden.
. 34.
Während der planmäßigen Becriebszeie und so lange die Brennerei nicht auf längere
Zeit außer Gebrauch gesetzt worden ist, dürfen in den Berriebsräumen Vorräthe nicht meh-
liger Stoffe, welche unangemelder sind, unter keiner Bedingung aufbewahrt werden.
cc) Zu= oder Abgang der nicht mehligen Materialvorräthe.
. 35.
Jede, während der Becriebszeit stattsindende Vermehrung des Vorraths an nicht meh-
ligen Scoffen muß dem Sceueramte, binnen 24 Stunden vom Zeitpunkte, wo die hinzu-
gekommene Quantität in die Betriebsräume aufgenommen worden ist, an gerechnet, schrife-
lich gemeldet und, nach vorgängiger amtlicher Revisi on, im Vorrathsverzeichnisse nachgecra-
gen werden.
G. 36.
Niche minder ist jede Verwendung des verzeichneten Makerials zu anderen Zwecken,
als der Branntweinbereitung, der Steuerbehörde vorher zu melden und gnügend nachzuwei-
sen, von letzterer aber, nach vorgängiger Revision, im Worrathsverzeichnisse abzuschreiben.
S. 37.
Der durch Verwendung zur Branneweinbereikung herbeigeführte Marerialabgang erhelle
aus dem Betriebsplane und ist nach beendigker Betriebszeit im Vorrathsverzeichnisse abzuziehen.
6. 38.
Wenn von den vorräthigen, nicht mehligen Scoffen eine größere Menge, als zehn vom
Hundert des ganzen Betrags (s. F. 2.) verdorben seyn sollte; so kann der unbrauchbar ge-
wordene Theil des Vorraths nur unter der Bedingung in Abgang gebracht und bei Berech-
nung der Steuer autzer Ansatz gelassen werden, wenn derselbe, in Gegenwart eines oder meh-
rerer Steuerofficianten, von den Vorräthen ausgeschieden wird.
dd) Einstellung der Materialcontrole.
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Ruhe der Brennereibekrieb auf längere Zeic, als einen Monat, und ist das Brenngeräthe
nach §. 75. außer Gebrauch gesetzt; so soll während der Dauer dieses Zustandes die Con-
trole der nicht mehligen Marerialvorräthe eingestellt werden.
3.) Verwendung verschiedenartiger Stoffe zur Branntweinbereitung.
C. 40.
Die Verwendung verschiedenartiger Stoffe zur Branntweinbereitung ist insoweit niche
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