Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

(.406) 
A. 
Nachweisung 
der Betriebsräume und Geräthschaften, 
  
welche 
zur Branntweinbrennerei des J. N. zu JN. 
auf der Gasse, 
Hausnummer gehören. 
I. 
Angabe der Räume, ihrer Lage und ihrer Bestimmung. 
Die Brennerei befindet sich auf dem Hofe im Seitengebäude rechter Hand; es gehören 
dazu: 
1.) ein, dem Eingange gegenüber gelegener, gewölbter Raum mie zwei Fenstern, 
wo aufgestellt sind; 
2.) ein Vorplatz, vo stehen; 
3.) ein Boden auf dem Seitengebäude, wo das zum Branneweinbrennen zu ver- 
wendende Getreide aufbewahre wird; 
4.) ein kleiner Keller uncer dem Schuppen, wo die Aufbewahrung von Kartof- 
feln erfolgt; 
5.) ein Gewölbe im Hinterhause, zu Aufbewahrung des Brannrweins bestimmr; 
rc. ꝛc. ꝛc. 
II. 
Angabe der Betriebsgeräthschaften: 
1.) Eine Blase mit Helm und Kühler von 350 Kannen Inhalt; 
2.) eine dergleichen mit dergleichen von 400 Kannen Inhale;
	        
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