Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

—  298  —

Provinzial-Aktien-Gank  des  Großherzogthums  Posen,
gegründet  durch  den  notariellen  Vertrag  vom  24.  Oktober  1856.,
landesherrlich  bestätigt  durch  Königliche  Kabinets-Order  vom  16.  März  1857.

Bank-Aktie

.  .  über
Fübnfhundert  Thaler  Preußisch  Kurant.

De.  N.  N.  (Stand  und  Wohnort)  hat  den  weveir  Ante  mit  Frl
hundert  Thalern  statutenmäßin  4(  und  dadurch  alle  statutenmäßigen  Rechte
und  Pflichten  an  der  auf  2000  Aktien  à  500  Thaler  gegründeten  Provinzial-Aktienbank
  des  Großherzogthums  Posen)  namentlich  an  deren  Gewinne  sowie
an  dem  Beumm-Senkur-  dieser  Gesellschaft  erworben.  Jeder  Nachfolger  im
Eigenthume  dieser  Aktie  ist  den  Statuten  unterworfen.

Posen,  dn  ....  18..

Der  Verwaltungsrath.

Dieser  Aktie  sind  auf  fünf  Jahre  Dividendenscheine,  auf  jeden  Inhaber  lautend,  nebst
Talon  beigegeben,  welche  nach  Ablauf  des  letzten  Jahres  durch  neue  ersetzt  werden.

Eingetragen  sub  Folio  des  Registers.
(Rückseite.)
Uebertragen  a  ..
Follo
Posen,  dd.  .  .  18.

Provinzial-Aktien-Bank  des  Großherzogthums  Posen.
Der  Verwaltungsrath.
(Der  Aufsichtsrath.)

Ta-