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Endesunterzeichneter erklärt hiermic, daß er die ihm (Herrn
(von Herrn
erpachtete) Bierbrauerei in Gang zu setzen (und
bräude unmirtelbar auf einander abzubrauen) gesonnen ist:
Die Einmaischung soll
erfolgen:
den ten
um
18
Uhr.
Anmerkungen:
1.) Dafern die Erklärung,
mit Genehmigung des Be-
zirks= Hauptsteueramts, aus-
nahmsweise auf mehrere Ge-
bräude gerichtet wird, so ist
zu setzen:
a) bei dem ersten Gebräude:
den ten 18
um Ulbr;
5b) bei dem zweiten Gebräude:
den ten 18
um Uchrz;
u. s. w.
2.) Soll die Einmaischung
des für ein Gebräude be-
stimmten Malzschrotes, mit
steueramtlicher Erlaubniß, in
mehreren Perioden erfolgen,
so ist dieses in der Declara-
tion in folgender Weise zu
erwähnen:
Die Menge des zu verwendenden
Malzschrote beträge:
.... Centner .... Pfund;
(wobei Centner Pfund
ungemalztes Getreide mit gerech—
net sind.)
Anmerkungen:
1.) Wird die Erklaͤrung, mit
Genehmigung des Bezirks-Haupt-
steueramts, ausnahmsweise auf
mehrere Gebräude gerichtet, so ist
auch hier der Malzschrot für jedes
einzelne Gebräude anzugeben, als:
a) bei dem ersten Gebräude:
.... Centner .... Pfund;
b) bei dem zweiten Gebraͤude:
.... Centner .... Pfund;
u. s. w.
2.) Sollen, nach dem Abbrauen
von Doppelbier, die verbliebenen
Treben, zu Gewinnung einfachen
Biers benutzt werden, so ist der
zu verwendende Zusatz an Malz=
schrot, nach Cenener und Pfun-
den, besonders anzugeben.
) zugehörige,
Ge-
Hiervon soll an Bier
gebraut werden:
... -imer.
Anmerkung:
Erfolgt die Declara—
tion auf mehrere Gebräu-
de, so ist die Menge des
zu brauenden Biers eben-
falls für jedes Gebräude
besonders anzugeben, als:
a) bei dem ersten Ge-
bräude:
——□—.—□— Eimer;
b) bei dem zweiten Ge-
bräude:
.... Eimer;
u. s. w.