Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

(465) 
Sammliung 
der 
Gesetze und Verordnungen 
für das Königreich Sachsen. 
32 Stück vom Jahre 1833. 
H 
  
  
  
MGSJ-AllgemeinesStrafgesetz, 
die Vergehungen gegen Gesetze und Verordnungen uͤber indirecte Staats- 
Abgaben betreffend; 
pom 21sten December 1833. 
Waß, Anton, von GOTTES Gnaden, Koͤnig von Sachsen ec. ec. ic. 
und 
Friedrich August, Herzog zu Sachsen ꝛc. ꝛc. 
finden angemessen, die Strafbestimmungen fuͤr Uibertretungen der Gesetze und Verordnungen 
über indirecte Staaksabgaben in ein allgemeines, auf sämmtliche Zweige dieser Abgaben an- 
wendbares Gesetz zusammen zu fassen, und verordnen daher, mit Zustimmung Unserer 
getreuen Staͤnde, wie folgt. 
J. Von den Hinterziehungen. 
G. 1. « 
1.)StrafbarkeitdcrfcwrnundHandlungen,wodnrchsievollbmchtwerdcm 
Wer durch irgend eine Handlung die, dem Staate gesetzlich gebuͤhrenden, indirecten 
Abgaben verkuͤrzt, unterliegt den in diesem Gesetze fuͤr Hinterziehungen der Staatsabgaben 
bestimmten Strafen. 
In den, uͤber die verschiedenen Zweige der indireeten Staatsabgaben zu erlassenden 
Gesetzen sollen diejenigen Handlungen genau bezeichnet werden, durch welche eine Abgaben= 
Hinterziehung vollbracht wird. 
1833. 70 
k
	        
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