Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

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derjenigen Abaͤnderungen, welche in Folge der zu §. 3. und 4. etwa eintretenden verän- 
derten Bestimmungen und der aus der Anwendung des mit den oberlausitzer Staͤnden ge— 
schlossenen Vertrags hervorgehen. 
. 8. 
Unser Finanz-Ministerium hat die zu Vollziehung dieses Gesetzes erforderlichen Steuer— 
Ausschreiben und sonstigen Verordnungen zu erlassen. 
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz, welches, nach Maßgabe des Generalis vom 13ten 
Juli 1796. und des Mandats vom Dten März 1818, zu publiciren ist, eigenhaͤndig voll- 
zogen und das Königliche Siegel vordrucken lassen. 
Gegeben, Dresden, den 21ften December 1833. 
Anton. 
Friedrich August, H.z. S. 
Heinrich Anton von Zeschau. 
 
	        
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