Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

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Sammlung 
Gesetze und Verordnungen 
für das Königreich Sachsen. 
34 Stück, vom Jahre 1833. 
  
5%| 70.) Verordnung, 
die auf das Jahr 1834. ausgeschriebenen Steuern und Abgaben betreffend; 
vom 23rsten December 1833. 
Das unterm 21sten dieses Monaks erlassene Gesetz enthält die nöthigen Bestimmungen 
wegen der im Jahre 1834. an die allgemeine Staatskasse zu entrichtenden Steuern 
und Abgaben. 
Zu Vollziehung dieses Gesetzes wird, für jetze in Bezug auf die alten Erblande, Fol- 
gendes verordnet. 
J. 1. 
Die Schock- und Quatembersteuern auf dem Lande und in den Staͤdten, sowie die in 
den bisher accisbaren Staͤdten zu entrichtenden Accisgrundsteuern, ingleichen die Cavalerie— 
Verpflegungsgelder, sind, nach Maßgabe der unter O beigefuͤgten Repartition, auf die 
einzelnen Monate des Jahres, und zwar am ersten Tage eines jeden Monats, oder, wenn 
derselbe auf einen Sonntag oder Feiertag faͤllt, am naͤchstfolgenden Tage zu entrichten. 
C. 2. 
Die bis zu anderweiter gesetzlicher Bestimmung zu entrichtenden ritterschaftlichen Bei- 
traͤge, naͤmlich das gewoͤhnliche Donativ an 
13,600 Thaler —-—- 
und die Beitraͤge zu den erhoͤheten Staatsbeduͤrfnissen an 
31,666 Thaler 16 gl. —. 
74
	        
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