(501)
Sammliung
der
Gesetze und Verordnungen
für das Königreich Sachsen.
Jölkes Stück, vom Jahre 1833.
V V1) Verordnung,
die tarifmäßige Verzollung der am isten Januar künftigen Jahres vorfind-
lichen Bestände ausländischer Waaren betreffend;
vom 24sten December 1833.
u weiterer Vollziehung der unker dem 12en December 1833 in Ansehung der karif-
mäßigen Verzollung der, bei Vollziehung des Zoll-Vereinigungsverrrages vom 30sten März
dieses Jahres, in hbiesigen tanden vorhandenen Wagrenbestände ergangenen Verordnung wird,
nachdem wegen der in teipzig vorfindlichen Vorräthe an Manufakturwaaren bereits unter
dem 1 Zten dieses Monats besondere Bestimmungen getroffen worden sind, hiermit Folgen-
des verordnet:
. 1.
D#n den in hiesigen Landen am 1 sten Januar künftigen Jahres bei den §. 2. der
Verordnung vom 1 2ten dieses Monaks benannten Personen aupßerhalb cteipzig vorfindlichen
Vorräthen an ausländischen Manufakturwaaren und Consumtionsartikeln, ingleichen von
denjenigen Consumtionsartikeln, die sich bei solchen Personen in teipzig zu dieser Zeit in
WVorrath befinden, unterliegen die nachstehend aufgeführten der Verzollung nach den bei-
verzeichneten Geldbeträgen, welche mit Rücksicht auf die Sätze des Tarifs und die bereits
erfolgte Entrichtung der bisherigen Abgaben und resp. auch der Preußischen Durchgangs-
dölle festgestellt worden sind. Hiernach ist zu verzollen:
1.) Zucker, ein Centner neito mit sieben Thalern —. —.
Anmerkung. Die in der Zuckerraffinerie zu Dresden vorfindlichen Rohzucker= und
Schmelzlumpen-Vorräthe, soweit sie unter Controle der Versiedung ge-
stellt worden, entrichten vom Centner netto drei Thaler 14 gGr. —O
75
1833.