Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

( 572) 
A. 
Abfassung eines Bescheids, (. Erkenntniß. 
= „ eeines Eides, s. Eidesnotel. 
Abgangsbemerkung auf einem Communicat, einer Requisition, einem Bericht, 
Abnahme eines Eldes mit Einschluß des Protocolllss ... 
eeines Zeugen-Edesssll: 
Abschied, (. Erkenntniß. 
Abschriften, für die Seier .....;... 
--halbgebrochcngeschrcebenfurbce Seite, ......... 
--zubeglaubcgen,... . . 
Abschrift eines Erkenntnisses, einer Verordnung, auf Verlangen des Betheiligten ge. 
fertig .......... 
ausser dem Stempel und den Copialien. 
Anbringen, mündliches, zu protocollren 
bis 
Anschlags-Registratur, ebenso wie die Anahme- Registratur, auf eine oͤffentliche 
Vorladung zu bringe ... .... 
Appellation,elnemundlichezuprotocollcrem........ 
Aktestat,schriftliches,aqunsuchen,........... 
--Marginal-wennsolchesverlangtworden,:..... 
Anflage,schriftliche,zur8ahlnngodereincranderenLcisinng,..... 
--mundliche,mitEinschlußdesdarüberanfzenommenenProtocolls,.. 
Ausfertigung, fuͤr welche kein besonderer Satz verordnet ist, nach Wchtigiet 
des Gegenstandes ... .. ,. 
bis 
Auslösung der Beamten in Partheisachen, bei Reisen: 
a.) einem Mitgliede der goll= und Steuer-Direction, täglicggg 
b.) dem Mitgliede eines Haupt-ZJol= oder Haupt-Steueramtes täglichg 
e.) einem Unterbeamten täglich ... 
Auslösung der Zeugen, welche ausserhalb des Gerichtsorts wohnen, fuͤr Zehrung 
und Versaͤumniß, nach richterlichem Ermesen 
bis 
B. 
Bedingungen eines Verkrags, einer Concession 2c. 2c. zu entwerfen, fü- jeden da— 
ragraph oder Punkt derselben 
Beglaubigung, (. Abschriften. 
Bekanntmachung, öffentliche, durch Anschlag oder die Zeitungen, 
„ eeiner Verordnung, eines Erkenntnisses, oder anderer Verfügun= 
5 
  
  
  
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