Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

Decisiv-Verordnung der Mittelbehoͤrde, 
Denunciation, muͤndliche, zu registriren, s. Anbringen. 
Depositions-Schein, s. Bescheinigung. 
Document, (. Urkunde. 
E. 
Eid, f. Abnahme eines Eides. 
Eldesnotel zu entwerfen, 
Oie Entwerfung eines Jeugen- Eides wird nicht besonders liquidirt, sondern 
ist mit unter dem Ansatz: „Abnahme eines Zeugen-Eides“ enthalten. 
Eingangsbemerkung auf einer Verordnung, einem Communicat, einer Requisition, 
Entscheidung oder andern schriftlichen Eingabe, . 
Erinnerungs-Verordnung der Mittel- und Unterbehoͤrden,. 
Diese Gebuͤhr hat stets der Saͤumige, an welchen die Verocdnung gerich- 
tet ist, zu kragen. 
Erkenntnisse, einschließlich der Euschecungsgründt, 
a. der Unlerbehöde ........ 
h)det9)’cttxlbehorde, ..............1bis 
Erlaubntßcchem,... 
Execution, s. Beschlagnahme, Versteigerung. 
Executionsschein fuͤr den Executor, ... . 
Extracte, aus Rechnungen zu fertigen, wenn darum angesucht worden sst, von jen 
dem Thaler der extrahirken Summe, .. 
Wenn der Extrack mehrere Jahre umfaßt, so it vorstchender Kostenansatz 
nur von dem ausfallenden einjährigen Durchschnittsbetrage zu liquidiren. 
F. 
Feststellung einer Schuldberechnung, . 
bis 
Fortkommen, fuͤr das, bei Reisen in Sachen, wo die Betheiligten die Kosten zu 
tragen haben, 
a.) den Beamten fuͤr die Meile, . .. 
b.) den Zeugen oder Sachoerständigen, wenn solchen, daß s e zu Fuße gehen, nicht 
anzusennen ist, für die Meill 
Anmerk. Der Oberbeamte ist übrigens verbunden, Actuarien und andere 
Unterbeamte, wenn solche dieselbe Reisekour mit ihm machen müssen, 
durch seine eigene Fuhrgelegenheit mit zu befördern, ohne daß dafür beson- 
dere Meilengebühren in Ansatz gebracht werden dürfen. 
Fristverlängerung, die Ausfertigung deshab. 4 
Fuhrlohn, (. Fortkommen. 
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Ob 
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