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Verpflichtung eines Ober-Controleurs, wie bei den Assistenzeinnehmern.
- - eines Aufsehers:
a) Ite, IIte und IIIte Besoldungs- Klass, .......-..
b)IVte,VteundV1te -
Verpflichtung eines Expedienten, Ansageposten- Verwalters Amesbieners u. "( w.
- - eines Steuer-Receptors, frei.
Versiegelung anzuordnen, wie Beschlagnahme, (. diese.
Versteigerung, einschließlich des Protocoolls
bis
Verträge zwischen dem Fiscus und einzelnen Personen oder Gemeinden oder Cor-
porationen, in Beziehung auf indirecte Abgaben,
1.) für die sämmtlichen, amtlichen Verhandlungen, einschließlich der Protocolle, Aus-
fertigungen und Urkunden, jedoch mit Ausschluß der Rein= und Abschriften:
« Vier vom Hundert
der ganzen Summe, welche der andere vertragschließende Theil auf die Dauer
der Contractzeit zu leisten sich verbindlich gemacht hat, jedoch
2.) In keinem Fall mehr, als .
3.) Komnit der Vertrag nicht zu Stande und si nd die Verhandlungen auf ausdruͤck—
liches Ansuchen der Abgabenpflichtigen eingeleitet worden, oder besteht der Ge—
genstand des Vertrags nicht in baaren Geldleistungen, so sind die einzelnen
Arbeiten zu liquidiren.
Verwahrung, zoll= oder steueramtliche einer Sache anzuordnen, wie Beschlagnahme,
, s. diese.
Verzeichniß von Waaren aufzunehmen, einschließlich des Protocolls, .
bis
Verzichtleistung, solche zu protocolliren,
Vidimiren einer Abschrift, s. Abschriften.
Vollmacht, solche zu protocolliren, . . ....
W.
Waarenverzeichniß aufzunehmen, s. Verzeichniß.
Weichschein, fuͤr den Executor, . .. .. .
Wiedereinlösung in Beschlag genommener Waaren zu protocolliren,
Z.
Zahlungsauflage, s. Auflage.
Zeugenabhoͤrung, fuͤr jede, nach Wichtigkeit und Weitlaͤuftigkeit der Sache,
bis
Zeugeneid, s. Abnahme eines Eides und Eidesnotul.