Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

(92 ) 
(Dricce Seite.) 
Anmerkung. 
Dieser halbe Bogen ist zu den weiter erforderlichen Bescheinigungen der Grenz- 
Ein= und Ausgangs-Aemter, wo die Waaren passiren, sowie zur endlichen Abschrei- 
bung des zurückgebrachten, unverkauften Theils der Waaren bestimmt, welche letztere 
jedoch nur von den ursprünglichen Versendungsämtern oder von den Meß= Steuer- 
Aemtern (N. 17.) in freien Verkehr gesetze werden dürfen. 
  
Berichti gung 
der Verordnung des Finanz-Ministerii, vom 24 sten März 1834. die Erhebung der Meßun- 
fosten von den, in Leipzig eingehenden, im freien Verkehr befindlichen Meßgütern, betreffend. 
G. S. v. J. 1834. St. 9. No. 21. 
S. 15. lies anstatt „hiesiger“ Kaufleute 2c.: „Leipziger“ Kaufleute cc. 
5. 16. lies anstatt „hiesiger“ Handlungen rc.: „keipziger“ Handlungen 2c. und 
anstatt „hier“ anwesenden Verkäufern rc.: „in Leipzig“ anwesenden Verkäufern rc. 
Ausgegeben am 5ten April 1834.
	        
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