Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

(IXIV 
) 
  
Erbverwandlungsurkunde s. Lehne. 
Erneuerung s. Lehne. 
Fabricanten f. Stempelgelder. 
Fabrikwaaren, inländische, J. Manufactur= und Fabrikwaaren. 
Fest der Verkündigung Mariä — dessen Feier im J. 1834. in den Kre 
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landen: . 
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desgl. in der oberlausitz .. .... 
Finanzgesetz fuͤr 1834. bis mit 1836. . .. . . 
Finan,dltmstemtm—entscheidetubkrBedenken in Landrentenbankangele- 
genheikn 
entscheidet über Classisication der Weinculturen. 
führt die Oberaufsicht über Verwaltung der Staatsschuldencasse 
kann eine Thorcontrole der Bankfleischer anordnen 
bei selbigem haben verabschiedete Soldaten Beschwerden in Steuersa chen 
anzubringen 
— auf selbiges geht vom 1. Jannar 1835. die Verwaltung des Steuer= 
und Abgabenwesens in der Oberlausitzi über 
Fleischergewicht dient bei Verwiegung und Meldung der Schahtc= zum 
Maasstabe 
Fleischliche Vergehungen — Vestrafung derselben und einiger hiermit in Ver— 
bindung stehender Verbrechen 
Fleischsteuerbefreiung milder Stiftungen 2c. — deren Wegfall und desfallsge 
Entschädigung 
Fleischsteuerverwaltung Fngelegenheeiten, 
tern zu erledigen 
Fleischwerk, vereinländisches, im Einzelnen eingebrachtes, — Einfuhruns- Entrich— 
tung und Controle der desfallsigen Verbrauchsabgabe 
die desfallsige Verbrauchsabgabe ist in valvationmäßigen Münzsorten abzuführen 
Bestrafung der Hinterziehungen vorgedachter Verbrauchsteener 
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altere, *7 vor den Justizäm= 
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Fluren — deren Vermessung (Landtagsabschied))))): m.4 
Freibierberechtigung s. Trank= und Biersteuerbene ficien. 
Freieremplare von Büchern s. Bücher. 
Freipässe — deren Ertheilung für besondere Fälle- ..... . 
Freistellen in den Landesschulen s. Landesschulen. 
Frohnen s. Dienstbarkeiten und Frohnen, — Fest der Verkündigung 
Marid. 
Frost s. Weinberge. 
G. 
Geftüthe s. Weinberge. 
Geistliche, anzustellende, s. Pfarr= und Schulämter. 
Geistliche Behörden — Abfassung und Abgabe von Geburtslisten durch selbige 
Gelehrten= und Volksschulen — welche Summe zu deren Verbesserung in den 
Jahren 1835. und 1836. zu verwenden 
Gemeinden — Verbiddlichkeit derselben, zur Verpflegung ihrer, in die Landes- 
Datum. 
15. Febr. 
1833. 
1834. 
23. Sept. 
29. — 
4. Oct. 
26. 
2. Dec. 
4. Oct. 
8. Febr. 
6. Dec. 
4. Oct. 
29. 
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30. 
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(4. Noo. 
30. Derc. 
Nov. 
.— 
473. 
Seite. 
61. 
62. 
345. 
201 g. 
210. 
225. 
482. 
226. 
47. 
475. 
228. 
233. 
234. 
235. 
325. 
274fg. 
345. 
Paragr. 
46. 
12. 
19. a. 
18. 
1. 
  
 
	        
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