Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

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gungsbeiträge und übrigen Gebührnisse zu beobachten ist, werden die betreffenden Gemein- 
den auf die diesfalls bestehenden allgemeinen Vorschriften hiermit verwiesen. 
6. 
Die gegenwärtigen Bestimmungen sollen vom 1. Juli d. J. an in Wirksamkeit treten; 
bis dahin hat es, in so weit solche niche schon jetzt in Anwendung sind, bei den zeitherigen 
Einrichtungen sein Bewenden. 
Dresden, am 26. Mai 1834. 
Königl. Sächs. Commission für Straf= und Versorg= 
Anstalten. 
von Lindenau. 
Schlesier, 8.
	        
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