Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

(153) 
Sammlung 
der 
Gesetze und Verordnungen 
für das Königreich Sachsen. 
19#8 Stack, vom Jahre 1834. 
— — 
  
M 420) Gesetz, 
die Cassenbillets betreffend; 
vom 30sten Juli 1834. 
Woags, Anton, von GOTTES Gnaden, Koͤnig von Sachsen 2c. 2c. 2. 
und 
Friedrich August, Herzog zu Sachsen cc. 
haben in Erinnerung der von den vormaligen geereuen Ständen in den Jahren 1824. 
1830. und 1831. auf eine zweckmäßigere Verwendung der Cassenbilleks gerichreten An- 
träge und in Berücksichtigung der in dem Abgabenwesen hiesiger #ande neuerlich eingerrete- 
nen Veränderungen, mit Zustimmung Unserer getreuen Stände beschlossen, die nach dem 
Edicte vom 1sten October 1818. creirten Cassenbillets bei den Landescassen von jetzt an, 
ohne die bisherige Beschränkung auf die Hälfte der zu leistenden Zahlung, annehmen und 
bei der Haupt-Auswechselungscasse, ohne das zeitherige Aufgeld, gegen klingende Münze 
auswechseln zu lassen, auch, zu deren allgemeinerer Anwendbarkeit bei Abentrichtung der 
Scaaksabgaben, einen Theil derselben dem Preussischen Courantgelde gleich zu stellen, und 
verordnen demnach wie folgt: 
". 1. 
Von den im Jahre 181 8. creirten Cassenbillees werden 
250,000 Stück sub lit. B. zu 2 Thlr. und 
5000000 A. 1 Thlr. 
mithin überhaupt 
1834. 26
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.