Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

((161) 
/W 45.) Verordnung, 
die Verpflichtung und Einweisung der Mitglieder der Stadträthe und Stadt- 
gerichte in der Oberlausitz betreffend; 
vom 30sten Juni 1834. 
Die Befolgung der, unterm 31sten Mai dieses Jahres wegen Verpflichtung und Ein— 
weisung der Mitglieder der Stadtraͤthe und Stadtgerichte ergangenen Verordnung wird 
hiermit auch fuͤr die Oberlausitz angeordnet, und es gilt daher das, was ruͤcksichtlich der 
Erblande §. 2. und 5. jener Verordnung, von der tandes-Direction und dem Landes— 
Justiz-Collegio gesage ist, in der Oberlausitz von der Oberamtsregierung. Hiernach ha- 
ben sich alle, die es angehr, zu achten. 
Dresden, am 30sten Juni 1834. 
Gesammt-Ministerium. 
von Lindenau. von Carlowitz. von Koönneritz.
	        
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