Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

( 189 ) 
Samm lung 
der 
Gesetze und Verordnungen 
für das Königreich Sachsen. 
23stes Stuͤck, vom Jahre 1834. 
  
die Bekanntmachung der Gesetze und Verordnungen betreffend; 
vom 6ten September 1834. 
* Anton, von GOITES# Gunaden, König von Sachsen 2c. 1. 1c. 
und 
Friedrich August, Herzog zu Sachsen 2c. 
verordnen mir Zustimmung Unserer getreuen Stände: 
G. 4. 
Vom üsten Januar 1835. an erfolgt die Publication der Gesetze und Verordnungen 
für das gesammte Königreich Sachsen allein und ohne daß es dazu einer weitern besondern 
Weranstaltung bedarf, durch die, nach den Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes erfol- 
gende Ausgabe und Versendung eines, von gedachtem Zeitpunct an erscheinenden 
„Gesetz= und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen.“ 
. 2. 
Dieses Blatt wird in einzelnen Stücken, so oft Veranlassung dazu vorhanden ist, durch 
die dafür allhier bestehende, Unserm Gesammt-Ministerio untergeordnete Redaction ausge- 
geben. 
. 3. 
Durch dasselbe werden zur allgemeinen Kenntniß gebracht: 
a.) die, nach den Bestimmungen der Verfassungsurkunde, von Uns zu erlassenden und 
zu promulgirenden Gesetze, Verordnungen und sonstigen Bekanntmachungen; 
1834. 34
	        
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