(197)
Sammlung
der
Gesetze und Verordnungen
für das Königreich Sachsen.
241# Stück, vom Jahre 1834.
V#
/ 55.) Verordnung,
die Predigttexte für das Kirchenjahr 1833. betreffend;
vom 28sten August 1834.
Dr. der, mit dem Anfange des Kirchenjahres 1 83 1. begonnene Cyklus von biblischen He-
rikopen mit dem bevorstehenden Kirchenjahre 1333, sein Ende erreicht, so sind am Schlusse
desselben die Episteln, wie sie in dem ersten Theile des Kirchenbuchs vom Jahre 1812.
verzeichnet sind, der bestehenden Ordnung gemäs, zu Predigeterten vom Ersten Advente
dieses Jahres an, gewähle worden.
Das Ministerium des Culeus und öffentlichen Unterrichts har jedoch diejenigen Epi-
steln auszuscheiden für gur befunden, gegen welche von den Geistlichen in den von ihnen
über die hinsichtlich des Perikopenkurnus zu kreffenden Verbesserungen auf Erfordern einge-
reichten Gurachten aus statthaften Gründen die meisten Bedenken geäussert worden sind.
Es ist daher beschlossen worden, daß in dem nächsten Kirchenjahre
1.
am zweiten Sonntage des Advents, als dem Gedaͤchtnistage der Verstorbenen, der erste
und zweite Vers aus dem 7 ten Kapitel des Predigers Salomo: „denn wer weiß, —
Tag der Geburt;“
2.
am ersten Weihnachtsfeiertage statt des 2ten bis 7ten Verses des Oten Kapitels aus dem
Propheten Jesaia der sechste und siebente Vers desselben Kapitels: „denn uns ist ein Kind
geboren, — Herrn Zebaoth;“
1834. 32