Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

(197) 
Sammlung 
der 
Gesetze und Verordnungen 
für das Königreich Sachsen. 
241# Stück, vom Jahre 1834. 
  
V# 
/ 55.) Verordnung, 
die Predigttexte für das Kirchenjahr 1833. betreffend; 
vom 28sten August 1834. 
Dr. der, mit dem Anfange des Kirchenjahres 1 83 1. begonnene Cyklus von biblischen He- 
rikopen mit dem bevorstehenden Kirchenjahre 1333, sein Ende erreicht, so sind am Schlusse 
desselben die Episteln, wie sie in dem ersten Theile des Kirchenbuchs vom Jahre 1812. 
verzeichnet sind, der bestehenden Ordnung gemäs, zu Predigeterten vom Ersten Advente 
dieses Jahres an, gewähle worden. 
Das Ministerium des Culeus und öffentlichen Unterrichts har jedoch diejenigen Epi- 
steln auszuscheiden für gur befunden, gegen welche von den Geistlichen in den von ihnen 
über die hinsichtlich des Perikopenkurnus zu kreffenden Verbesserungen auf Erfordern einge- 
reichten Gurachten aus statthaften Gründen die meisten Bedenken geäussert worden sind. 
Es ist daher beschlossen worden, daß in dem nächsten Kirchenjahre 
1. 
am zweiten Sonntage des Advents, als dem Gedaͤchtnistage der Verstorbenen, der erste 
und zweite Vers aus dem 7 ten Kapitel des Predigers Salomo: „denn wer weiß, — 
Tag der Geburt;“ 
2. 
am ersten Weihnachtsfeiertage statt des 2ten bis 7ten Verses des Oten Kapitels aus dem 
Propheten Jesaia der sechste und siebente Vers desselben Kapitels: „denn uns ist ein Kind 
geboren, — Herrn Zebaoth;“ 
1834. 32
	        
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