Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

( 213 ) 
Samm lung 
der 
Gesetze und Verordnungen 
für das Königreich Sachsen. 
27 'stes Seück, vom Jahre 1834. 
  
60.) Geseßs 
über Entrichtung der Schlachtsteuer; 
vom 4ten October 1834. 
W/9, Anton, von GOTTES Gnaden, Koͤnig von Sachsen, 1c. c. c. 
und 
Friedrich August, Herzog zu Sachsen 2c. 
baben in Erwägung, daß die Art und Weise der zeitherigen Fleischsteuer-Erhebung, nament- 
lich die Versteuerung des in den Verkehr kommenden und zum Berbrauch bestimmten ein- 
zelnen Fleischwerks, mit den Einrichtungen und Grundsätzen der gegenwärtigen Verwaltung 
indirecter Staatsabgaben nicht wohl vereinbar ist, andere Bestimmungen hierunter eintreten 
zu lassen, beschlossen. Indem Wir daher das, die Erhebung der Fleischsteuer in hiesigen 
NLanden betreffende Mandat vom 1 3ten Juli 1818. und sämmrliche, auf den Grund des- 
selben mit Gemeinden, Körperschaften und einzelnen Personen abgeschlossene Pachtverträge 
von und mie dem 1sten Januar 1835. an hierdurch für aufgehoben erklären, setzen und 
ordnen Wir, mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: 
. 1. 
Für alles Vieh, welches entweder zum Verkauf (zur Bank) oder zum Hausverbrauch 
geschlachtet werden soll, möge dasselbe vorher erkauft oder in eigener Wirthschaft erzielt und 
1834. 35
	        
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