Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

(271 ) 
69.) Verordnung 
zu Vollziehung des Gesetzes über die Erfüllung der Militairpflicht; 
vom 26sten Ockober 1834. 
W, Anton, von Gc Gnaden, König von Sachsen ꝛc. ꝛc. . 
und 
Friedrich August, Herzog von Sachsen rc. 
verordnen deshalb wie folge: 
Erster Theil. 
Erstes Capitel. 
(Viertes Capitel des Gesetzes.) 
Rekrutirungs-Bezirke und Behörden für das Rekrutirungs-Geschäft. 
A. 
Rekrutirungs= Bezirke. 
. 1. 
Jeder ameshauptmannschaftliche Bezirk bilder einen Rekrutirungs-Bezirk. 
B. . 
Ober-Rekrutirungs-Behörde. 
§. 2. 
Sie bestehe 
a.) aus dem Kriegsminister als Vorsitzenden, 
b.) aus zwei geheimen Regierungsräthen, als Mitglieder des Ministeriums des Innern, 
Z.) ans einem geheimen Kriegs-Rathe. 
. 3. 
Deren Geschäft umfaßt, nächst der Entscheidung über angebrachte Reclamationen 
(. 18. des Gesetzes): 
a.) die Bestimmung der Quoten nach 9. 35. des Gesetzes, 
b.) die Leitung der Stellvertretungs- Angelegenheiten nach den naͤhern Bestimmungen 
des 8. Capitels des Gesetzes.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.