Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

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VIII. Bezirkssteuer-Einnahme zu Hohnstein, 
die Ortschaften der Aemter Hohnstein mie Lohmen. 
Zweiter Steuerkreis. 
I. Bezirkssteuer-Einnahme zu teipzig, 
die Ortschaften des Kreisamts Leipzig mit der Stadt Leipzig und den, unter Amts- 
und Universitäts-Gerichtsbarkeit gelegenen Grundstücken. 
II. Bezirkssteuer-Einnahme zu Borna, 
die Ortschaften der Aemter Borna und Pegau. 
III. Bezirkssteuer-Einnahme zu Oschatz, 
die Ortschaften des Steifts und Amts Wurzen und des Amts Oschatz. 
IV. Bezirkssteuer-Einnahme zu Nochlitz, 
die Ortschaften der Aemter Rochlitz und Colditz, ingleichen der schönburgschen tehns- 
Herrschaften. 
V. Bezirkssteuer-Einnahme zu Mossen, 
die Ortschaften des Amts Nossen. 
VI. Bezirkssteuer-Einnahme zu Grimma, 
die Ortschaften der Aemter Grimma und Mutzschen. 
VII. Bezirkssteuer-Einnahme zu teißnig, 
die Ortschaften der Aemter Leißnig und Mügeln. 
Dritter Steuerkreis. 
I. Bezirkssteuer-Einnahme zu Plauen, 
die Ortschafren der Aemter Plauen, Voigrsberg und Pausa. 
II. Bezirkssteuer-Einnahme zu Zwickau, 
die Ortschaften der Aemter Zwickau mie Werdau, ingleichen die schönburgschen 
Receßberrschaften und die Herrschaft Solms-Wildenfels. 
III. Bezirkssteuer-Einnahme zu Chemnitz, 
die Ortschaften der Aemter Chemnitz, Frankenberg mit Sachsenburg und 
Stollberg. 
IV. Bezirkssteuer-Einnahme zu Zöblitz, 
die Ortschaften der Aemter Wolkenstein mit Annaberg und Lauterstein. 
V. Bezirkssteuer-Einnahme zu Augustusburg, 
die Ortschaften des Amts Augustusburg. 
VI. Bezirkssteuer- Einnahme zu Schwarzenberg. 
die Ortschaften der Aemter Schwarzenberg und Grünhayn. 
VII. Bezirkssteuer-Einnahme zu Schneeberg, 
die Ortschaften der Aemter Wiesenburg und Eibenstock. 
 
	        
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