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3.) in Betreff der Bestrafung der fleischlichen Vergehungen und einiger hiermit in
Verbindung stehender Verbrechen: das Gesetz vom 8. Februar dieses Jahres,
4.) hinsichtlich der Abaͤnderung einiger, auf Lehn- und Ritterguͤter sich beziehenden Be—
stimmungen: das Gesetz vom 22. Februar dieses Jahres, und
5.) wegen der, zu Erleichterung der Allodification von Lehnen angenommenen Grund-
sätze: die Declaration von demselben Tage,
6.) wegen Aufhebung einiger Bestimmungen des Mandats wider die Sebstrache, rück-
sichtlich der Bestrafung der Injsurien: das Geset vom 23. dieses Monats,
7.) wegen Entscheidung einiger zweifelbaften Rechtsfragen: das Gesetz vom 26. dieses
Monate,
Z.) wegen einiger Abänderungen im Proceßverfahren: das Gesetz vom 27. dieses Mo—
nats,
9.) wegen Suspensson der Jagdfrohnen und Erlasses der Wolfejagddienstgelder und
Heckenhaferzinsen: das Gesetz vom 3. September vorigen Jahres;
serner, nachdem von Uns
10.) die, wegen Zollvereinigung mie mehren andern deutschen Bundesstaaten, so wie
wegen gleicher Besteuerung innerer Erzeugnisse mie dem Königreiche Preussen und
den rhüringischen Bereinsstaaten abgeschlossenen Verträge ratisicirt worden, in deren
Folge und in Gemäsheic der, von den getreuen Ständen abgegebenen Erklärung:
11.) das Zollgesetz vom 4. December vorigen Jahres,
12.) in Betreff der indirecten Abgaben, ingleichen
13.) der Branntwein-, Bier-, Wein= und Tabak-Steuer: die Gesetze vom nämlichen
Tage,
1 4.) wegen einiger, aus der Reform der indirecten Abgaben hervorgehenden Bestim-
mungen: das Gesetz vom 23. December vorigen Jahres,
15.) wegen der Erhebung des Chausseegeldes: das Gesetz vom 9. November vorigen
Jahres
erlassen; in gleicher Maase und mit Ruͤcksichtnahme auf die staͤndischerseits gewuͤnschten
Modificationen ist von Uns
16.) in Betreff der Vergehungen gegen Gesetze und Verordnungen uͤber indirecte Staats—
abgaben: das allgemeine Strafgesetz vom 21. December vorigen Jahres,
17.) rücksichtlich des Untersuchungsverfahrens gegen Ueberkreter der gesetzlichen Vorschrif-
ten in Sachen der indirecten Abgaben: das Gesetz vom 27. December vorigen Jahres,
18.) wegen der, auf das Jahr 1834. an die allgemeine Staatscasse zu entrichtenden
St#euern und Abgaben: das Gesetz vom 21. December vorigen Jahres,
19.) in Ansehung des Stei#ererlasses wegen der We tterschaͤden der Weinberge: das Ge-
setz vom 31. Mai dieses Jahres,
20.) wegen der Cassenbillers: das Gesetz vom 30. Juli dieses Jahres,