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Sammlung
der
Gesetze und Verordnungen
für das Königreich Sachsen.
34 1 Stack, vom Jahre 1834.
N8.) Gewerbe= und Personalsteuer-Gesetz,
vom 22#sten November 1834.
Wa3 Anton, von GOIxE# Gnaden, Kbnig von Sachsen 2c. 4c. 7.
und
Friedrich August, Herzog zu Sachsen tc.
thun hiermit kund und fügen zu wissen, daß Wir, mit Beirath und Justimmung Unserer
getreuen Stände, beschlossen haben, vom 1sten Januar 1835. an, eine
Gewerbe= und Personalsteuer
nach folgenden Bestimmungen erheben zu lassen.
K. 1.
Aufhebung bisheriger Personalabgaben.
Von gedachtem Tage an werden aufgehoben:
1.) die Personensteuer in den alten Erblanden, wie sie nach Maasgabe des Personen-
steuer-Ausschreibens vom 31. März 1767. und der nachmaligen ständischen Bewilligungen,
auch sonstigen, deshalb erlassenen, speciellen Verfügungen zu entrichten gewesen ist;
2.) die Quatemberbeiträge in den alten Erblanden, welche von der Nahrung und dem
Erwerb, ohne Rücksicht auf Grundeigenthum, als rein persönliche Abgabe, erhoben wor-
den sind. — Die, von den Gemeinden ferner zu vertretenden tokalquatemberquantg wer-
den um denjenigen Betrag vermindert, welcher an künftig wegfallenden, dergleichen Ge-
werbsquarembern in der Zeit vom 1sten Januar 1831. bis dahin 1833. im Durchschnitt
zur Ortsquatembersteuerkasse, um das Lokalquatemberquantum vollstaͤndig aufbringen zu koͤn-
nen, und zu Bestreitung der, verfassungsmaͤsig auf die Excurrenskasse gewiesenen Ausgaben,
auf einen einfachen Quatember wirklich erhoben worden ist. —
1834. 56