Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

(404) 
jährlich jährlich 
Thlr. gl. Thlr. gl. 
6 V. Wasser-Bau--Director . . . 30 — 
Vicariats-Rath. . . 40 — VVerwaleer 10 — 
Bice-Actuur 2 — Wildmeister 1606 — 
WBice-Appellations= Gie- 1 Z. 
!m . . 90 — Zehendner bei Bergwerken. 6 — 
Zehendschreiber 4 — 
W. Zeugschreiber 68.—1 
Waagemeister bei Bergwerken.. 1 — Zinnbergwerks-Factor 4 — 
Wagenmeister, königg. 2 — Zoll-Rath 30 — 
  
Anmerkung. 
1. 
Die, in der Hofrangordnung enthaltenen Chargen und Character sind, wenn sie als 
Praͤdikate gefuͤhrt werden, mit dem, im Tarife fuͤr solche Chargen und Character bestimm— 
ten vollen Beitrage zu versteuern. 
2. 
Im Staatsdienste angestellte Subalternen, wenn sie neben ihrer Function ein hoͤheres 
Praͤdikat fuͤhren, entrichten wegen dieses Praͤdikats nur die Haͤlfte des dafuͤr im Tarife 
enthaltenen Beitrags. 
3. 
Dimittirte Militairpersonen, die zum Offizier-Corps gehoͤren, wenn sie mit Beibehal— 
tung ihres vorigen Characters entlassen worden, oder bei ihrer Verabschiedung einen hoͤhern 
Character erhalten haben, sie moͤgen Pension genießen oder nicht, entrichten nur den vier— 
ten Theil des, fuͤr den betreffenden Character geordneten Beitrags, dahingegen haben die— 
jenigen derselben, welchen nach ihrer Entlassung ein hoͤherer Character ertheilt worden, 
den vollen Beitrag zu leisten. 
 
	        
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