Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr.  131.  1917.  939

Hierhin  gehören:

Weißer  Winterkalvill,  Cox  Orangen,  Gravensteiner,  Kanada-Renette,  Adersleber
Kalvill,  Gelber  Richard,  Signe  Tillisch,  von  Zuccalmaglios  Renette,  Ananas-Renette,
Gelber  Bellefleur,  Schöner  von  Boskoop,  Landsberger  Renette,  Goldrenette  von  Blenheim,
  Coulons-Renette,  Weißer  Klaraapfel,  Winter-Goldparmäne,  Apfel  aus  Croncels.

Diese  Früchte  müssen  aber,  wenn  sie  zur  Gruppe  1  gerechnet:  werden  sollen,  die
Beschaffenheit  von  Edelobst  haben,  mithin  für  ihre  Sorte  über  mittelgroß  und  ohne
nennenswerte  Fehler  sein.  Als  Fehler  sind  insbesondere  anzusehen:  Unvollständige
Reife,  starke  Fusikladiumflecke,  starke  Druckflecke,  Wurmstich,  Stippflecke,  Verkrüppelungen
  oder  mißgestaltete  Formen.

Gruppe  2  .  0,25

Diese  Gruppe  umsght  sämtliche  Apfel,  soweit  sie  nicht  unter  Gruppe  1  genannt
sind  oder  infolge  ihrer  Beschaffenheit  nicht  zur  Gruppe  1  gehören.  Die  Apfel  müssen
aber  gepflückt,  gut  sortiert  und  mittlerer  Art  und  Güte  sein.

Grup  3  606010  —
n  sin  dieser  Gruppe  gehören:  Alles  Schüttelobst,  Ausschuß=  und  Falläpfel  sowie
ostäpfel.  .
erkauft  ein  Erzeuger  sein  geflücktes  Obst  unsortiert,  so  wie  der  Baum  es  gegeben
at,  aber  ohne  Fallobst,  so  kann  er  einen  Einheitspreis  verlangen,  der  aber  den
etrag  von  .  .  ..  .  60.20  —
nicht  übersteigen  darf.
.  Für  Birnen:
Grupe  11lmnln  90985  —4

Diese  Gruppe  bilden:  Gute  Louise  von  Avranches,  Köstliche  von  Chernen,  Birne
von  Tongre,  Bosc's  Flaschenbirne,  Dr.  Jules  Guyot,  Williams  Christbirne,  Handenponts
  Butterbirne,  Gellert's  Butterbirne,  Clapps  Liebling,  Diels  Butterbirne,  Vereins-Dechantsbirne,
  Forellenbirne,  Winter  Dechantsbirne,  Josephine  von  Mecheln.

Diese  Früchte  müssen  aber,  wenn  sie  zur  Gruppe  1  gehören  sollen,  die
Beschaffenheit  von  Edelobst  haben,  mithin  für  ihre  Sorte  über  mittelgroß  und  ohne
nennenswerte  Fehler  sein.  Als  Fehler  sind  insbesondere  anzusehen:  Unvollständige
Reife,  starke  Fusikladiumflecke,  starke  Druckflecke,  Wurmstich,  Stippflecke,  Verkrüppelungen
  und  mißgestaltete  Formen.  -

Gruppe2..............."...0,20.-«

Diese  Gruppe  umfaßt  sämtliche  Sorten  Birnen,  soweit  sie  nicht  unter  Gruppe  1
genannt  sind  oder  infolge  ihrer  Beschaffenheit  nicht  zur  Gruppe  1  gehören.  Die  Birnen
müssen  gepflückt,  gut  sortiert  und  mittlerer  Art  und  Güte  sein.

Grupe  90p008—

Hierher  gehören:  Alles  Schüttelobst,  Ausschuß-  und  Fallbirnen  sowie  Mostbirnen.

Pflaumen  .  0,30  M
Zwetschen,  Hauspflaumen,  Hauszwetschen,  Muspflaumen,
Bauernpflaumen,  Thüringer  Pflaumen,  mit  Ausnahme  der
Brennzwetschen.  09220  M
Brennzwetschen  000910

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