Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

M 85.) Verordnung, 
den Besuch der Universitaͤten Zuͤrich und Bern betreffend; 
vom 4. December 1834. 
In Folge bei dem deutschen Bundestage gepflogener Verhandlungen und gefaßten Be— 
schlusses wird, mit allerhoͤchster und hoͤchster Genehmigung, hierdurch bekannt gemacht, 
daß den Unterthanen des Koͤnigreichs Sachsen der Besuch der Universitäten Zürich und 
Bern nicht gestattet sei, und daß diejenigen, welche diesem Verbote zuwider handeln, so- 
wohl von Staals= und andern öffentlichen Aemtern, als von Ausübung des tehrfaches 
und der juridischen und ärztlichen Praxis ausgeschlossen sein sollen. 
Dresden, am 4. December 1834. 
Ministerium des Innern. 
von Carlowittz. 
  
86.) Verordnung, 
den Besuch der Universitäten Zürich und Bern betreffend; 
vom 4. December 1834. 
Oie Befolgung der, unterm heutigen Tage aus dem Ministerio des Innern erlassenen 
Verordnung, den Besuch der Universstären Zürich und Bern betreffend, wird hiermit auch 
für die Oberlausitz angeordnet. 
Dresden, am 4. ODecember 1834. 
Gesammt-Ministerltum. 
von Lindengqu. von Carlowitz. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.