Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

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Sammliung 
der 
Gesetze und Verordnungen 
für das Königreich Sachsen. 
3tes Stück, vom Jahre 1834. 
  
  
„90.) Verordnung 
an die Ober-Amts-Regierung zu Budissin, 
die wegen Modification der lausitzer Provinzial-Verfassung getroffene 
Uebereinkunft betreffend; 
vom 2ten December 1834. 
Machdem die Uebereinkunfe mie den oberlausitzer Ständen wegen der, durch die Anwen- 
dung der Verfassung des Königreichs Sachsen auf die Oberlausitz bedingeen Modiftcation 
der Provinzial-Verfassung dieser Provinz, durch die deshalb uncerm 1 vien vorigen Monaés“ 
ausgestellte, am letztverslossenen Provinzial-Landtage Elisabeth den vorgedachten Ständen 
ausgehändigte, des nächsten auch durch den Abdruck in der Sammlung der Gesetze und 
Verordnungen zur gesetzlichen Publication gelangende Urkunde die Genehmigung Sr. Ks- 
niglichen Majestät und des Prinzen Mitregenten Königlicher Hoheirt er- 
balten hat und demnach die darin enthaltenen Bestimmungen in Wirksamkeit zu treten 
haben, so gelangt 
1.) vom 1 sten Januar künftigen Jahres an die Vorschrise der Verordnung vom vien 
November 1831. F. 12, wonach die Verfügungen an die oberlausitzer Behörden aus 
dem Gesammt-Ministerio zu erlassen sind, in Wegfall und es ergehen die gedachten Ver- 
fügungen aus den betreffenden Departements-Ministerien; 
2.) von demselben Zeicpuncte an tritt das Ministerium des Culeus und dre öffentli- 
chen Unterrichts zu den geistlichen Behörden der Oberlausitz in das §. 57. der Verfassungs- 
urkunde angegebene Verhältniß; 
3.) mit dem 1sten Januar 1835. wird ferner die dermalen in der Oberlausitz beste- 
hende Militair-Deputation aufgelöst und die Geschäfte derselben gehen auf den Amtshaupt- 
73 
1834.
	        
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