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Sammliung
der
Gesetze und Verordnungen
für das Königreich Sachsen.
3tes Stück, vom Jahre 1834.
„90.) Verordnung
an die Ober-Amts-Regierung zu Budissin,
die wegen Modification der lausitzer Provinzial-Verfassung getroffene
Uebereinkunft betreffend;
vom 2ten December 1834.
Machdem die Uebereinkunfe mie den oberlausitzer Ständen wegen der, durch die Anwen-
dung der Verfassung des Königreichs Sachsen auf die Oberlausitz bedingeen Modiftcation
der Provinzial-Verfassung dieser Provinz, durch die deshalb uncerm 1 vien vorigen Monaés“
ausgestellte, am letztverslossenen Provinzial-Landtage Elisabeth den vorgedachten Ständen
ausgehändigte, des nächsten auch durch den Abdruck in der Sammlung der Gesetze und
Verordnungen zur gesetzlichen Publication gelangende Urkunde die Genehmigung Sr. Ks-
niglichen Majestät und des Prinzen Mitregenten Königlicher Hoheirt er-
balten hat und demnach die darin enthaltenen Bestimmungen in Wirksamkeit zu treten
haben, so gelangt
1.) vom 1 sten Januar künftigen Jahres an die Vorschrise der Verordnung vom vien
November 1831. F. 12, wonach die Verfügungen an die oberlausitzer Behörden aus
dem Gesammt-Ministerio zu erlassen sind, in Wegfall und es ergehen die gedachten Ver-
fügungen aus den betreffenden Departements-Ministerien;
2.) von demselben Zeicpuncte an tritt das Ministerium des Culeus und dre öffentli-
chen Unterrichts zu den geistlichen Behörden der Oberlausitz in das §. 57. der Verfassungs-
urkunde angegebene Verhältniß;
3.) mit dem 1sten Januar 1835. wird ferner die dermalen in der Oberlausitz beste-
hende Militair-Deputation aufgelöst und die Geschäfte derselben gehen auf den Amtshaupt-
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1834.